O-Ton + Magazin: Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei rollendem Einkaufswagen

 Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet nicht, wenn ein Einkaufswagen während des Umladens des Einkaufs in den Kofferraum wegrollt und das daneben stehende Fahrzeug beschädigt. So entschied das Amtsgericht München.

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Sie hat aber glücklicherweise nicht nur die Kfz-Versicherung verklagt, sondern auch den Mann direkt. Und da hat das Gericht gesagt: Die Kfz-Versicherung muss hier tatsächlich nicht zahlen, weil das Auto auch nicht bewegt worden ist – der Mann wollte schlicht einkaufen! Aber die Klage gegen den Mann war erfolgreich. Er war verantwortlich dafür, dass der Wagen nicht wegrollt. Und das betrifft jedermann. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei rollendem Einkaufswagen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet nicht, wenn ein Einkaufswagen während des Umladens des Einkaufs in den Kofferraum wegrollt und das daneben stehende Fahrzeug beschädigt. So entschied das Amtsgericht München. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Der Mann fuhr auf einen Supermarktparkplatz und wollte dort einkaufen. – Länge 2 sec.

…sagt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Er hatte aber auch Getränkekisten hinten geladen und es passierte, was vielen passieren kann: Er holte einen Einkaufswagen, stellte ihn neben seinem Fahrzeug ab – es war leicht abschüssig da – und der Einkaufswagen machte sich selbstständig und beschädigte das daneben stehende Fahrzeug. Und jetzt geht es darum: Wer bezahlt den Schaden? – Länge 20 sec.

Es waren erhebliche Kratzer an der Seitentür – immerhin rund 1.600 Euro. Doch die Versicherung lehnte sich tiefenentspannt zurück:

O-Ton: Die Kfz-Versicherung hat gesagt: Wir wollen nicht zahlen, wir haben damit nichts zu tun. Es ging nicht um den Betrieb eines Fahrzeugs, es ging um einen Einkauf. – Länge 6 sec.

Denn das Wörtchen „Betrieb“ bedeutet für die Juristen: Versichert ist, wenn der Wagen fährt. Oder aber zum Fahren vorbereitet wird. Oder tankt – weil es auch damit zu tun hat, dass er fahren kann. Das war nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall. Aber, so Swen Walentowski:

O-Ton: Sie hat aber glücklicherweise nicht nur die Kfz-Versicherung verklagt, sondern auch den Mann direkt. Und da hat das Gericht gesagt: Die Kfz-Versicherung muss hier tatsächlich nicht zahlen, weil das Auto auch nicht bewegt worden ist – der Mann wollte schlicht einkaufen! Aber die Klage gegen den Mann war erfolgreich. Er war verantwortlich dafür, dass der Wagen nicht wegrollt. Und das betrifft jedermann. – Länge 22 sec.

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Absage.

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