O-Ton + Magazin: Unfall einer Radlerin auf altem Streugut – wer haftet?

Regelmäßig bleibt vom dem Streugut auch ein Rest als „Rollbelag“. Was ist, wenn man darauf stürzt und das auch noch Ende März? Kann man Schadensersatz verlangen? Nein, so das Oberlandesgericht Schleswig.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein über die Begründung des Gerichts:

O-Ton: Der Splitt sorgt nämlich dafür, dass bei erneutem Schneefall, erneuter Glätte die Gefahr des Rutschen gemildert wird. Deshalb darf der erst einmal liegen bleiben. Zum 24. März haben sie gesagt: Auch Ende März kann es noch zu Frost kommen. also durchaus sinnvoll. Kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht. Kein Schadensersatz. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Unfall einer Radlerin auf altem Streugut – wer haftet?

Regelmäßig bleibt vom dem Streugut auch ein Rest als „Rollbelag“. Was ist, wenn man darauf stürzt und das auch noch Ende März? Kann man Schadensersatz verlangen? Nein, so das Oberlandesgericht Schleswig. Die Radfahrerin hatte sich bei dem Sturz verletzt und warf der Gemeinde vor, die Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Sie hat das damit begründet: Liebe Leute, es war der 24. März. Warum liegt denn hier noch Streugut rum? Nicht nur Glätte ist eine Gefahr, sondern auch Rollsplitt. Den hättet Ihr schon längst wegmachen müssen. – Länge 10 sec.

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Doch die Richter sahen dies ganz entspannt. Eine Pflicht, das Streugut schnell wieder zu entfernen, sahen sie nicht.

O-Ton: Der Splitt sorgt nämlich dafür, dass bei erneutem Schneefall, erneuter Glätte die Gefahr des Rutschen gemildert wird. Deshalb darf der erst einmal liegen bleiben. Zum 24. März haben sie gesagt: Auch Ende März kann es noch zu Frost kommen. also durchaus sinnvoll. Kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht. Kein Schadensersatz. – Länge 20 sec.

Und für alle, die in eine ähnliche Situation kommen, hat Rechtsanwalt Walentowski noch einen grundlegenden Tipp:

O-Ton: Grundsätzlich kann man immer den Leuten raten: Wenn ich sehe, dass da etwas ist und stürze dann deswegen, dann habe ich immer schlechte Karten. Denn dann sagt das Gericht: Das hast Du doch gesehen. – Länge 12 sec

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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