O-Ton: Schmerzensgeld nach Fahrradsturz – Hundehalter haftet zu 50 Prozent

Wer wegen eines über die Straße laufenden Hundes mit dem Fahrrad stürzt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Allerdings muss man in der Lage sein, sein Rad rechtzeitig zu bremsen, deshalb reduziert sich der Anspruch auf die Hälfte. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, waren es über 6.000 Euro Schmerzensgeld.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über den Fall:

O-Ton: Ein Hund befand sich auf der anderen Straßenseite, das Herrchen ruft ihn zu sich. Und in dem Moment kommt ein Radfahrer und als der Hund über die Straße geht, kommt es zum Unfall. Dann haften sie zu 50 Prozent mit, so hat es zumindest das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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