03Mai/09

Die Uelzener feiert ein besonderes Jubiläum!

„Zunächst noch von Skepsis bei Vermittlern und Kooperationspartnern begleitet, sei in den Anfangsjahren auch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten gewesen“, erinnert sich Marketingleiter Jürgen Großkrüger. „Dennoch entwickelte sich diese Idee des Vorstandsvorsitzenden Heinz-Werner Lehmann schnell zu einer großen Erfolgsgeschichte.“ Dank über 200.000 versicherten Tieren ist die Uelzener heute Marktführer nach Zahl der versicherten Tiere. Die konstant zweistelligen Zuwachsraten der letzten Jahre unterstreichen dabei die wichtige Position der Uelzener. „Die Tierhalter kennen und schätzen unsere Erfahrung, die unkomplizierte Abwicklung und den partnerschaftlichen Umgang“, erklärt Großkrüger den anhaltenden Erfolg. „Bei der Uelzener wird das Leben mit einem Tier auch wirklich gelebt. Fast jeder zweite Mitarbeiter im Hause ist selber Tierhalter.“
Und die aktuelle Werbekampagne der Uelzener zeigt eben genau diese: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses mit ihrem geliebten Vierbeiner. Vom Vorstandsmitglied bis zum Auszubildenden – alle waren sie dabei.
So kann die Uelzener auch künftig im wohl kräftig wachsenden Markt der richtige Ansprechpartner für Jeden sein. Denn eine Tieroperation oder Behandlung beim Tierarzt kann schnell mehrere hundert Euro ausmachen.
Sind in Deutschland bisher nur rund ein Prozent der Tiere versichert, haben Tiergesundheitsversicherungen im restlichen Europa einen ganz anderen Stellenwert. Dort hat man erkannt, dass sich das Risiko einer aufwendigen Tierarztbehandlung mit einer Tierkrankenversicherung entsprechend absichern lässt. So ist in Schweden bereits jeder zweite Hund abgesichert, in Großbritannien jeder vierte. Ein Trend – so Experten – der sich auch in Deutschland fortsetzen wird.
Anlässlich des Jubiläums will die Uelzener dann auch bei allen interessierten Tierhaltern danke sagen. „25 Jahre Tierkrankenversicherung bei der Uelzener und in Deutschland nehmen wir zum Anlass, für eine besondere Aktion“, so Großkrüger. „Jeder, der vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2009 erstmalig eine Tierkrankenversicherung für sein Tier abschließt und danach einen Identifikations-Chip einsetzen lässt, erhält hierfür eine Zuzahlung von 25 Euro von der Uelzener. Dafür muss uns der Kunde lediglich die Rechnung für das Chippen zusenden.“ Mit dieser Aktion unterstützt die Uelzener die Umstellung auf den Chip als Identifikationsmittel. Bisher werden viele Haustiere noch mit dem schmerzhaftem Tätowierungsverfahren gekennzeichnet. In dem Chip ist eine 15-stellige Nummer gespeichert, die mit einem Lesegerät sichtbar gemacht werden kann. Jeder Zahlencode wird weltweit nur einmal vergeben.

02Mai/09

O-Ton: Kunststofffenster und Denkmalschutz

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Voraussetzung für die vom Eigentümer gewünschte Genehmigung sei nämlich, dass das denkmalgeschützte Objekt nur geringfügig beeinträchtigt werde. D.h. hier waren es Holzfenster, die nachträglich eingebaut wurden, die erkennbar einen Fremdkörper darstellten. Deswegen darf er sie auch auswechseln. Anders wäre wahrscheinlich der Fall zu beurteilen gewesen, wenn es sich um die originalen Fenster gehandelt hätte. – Länge 20 sec.

Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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02Mai/09

O-Ton: Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Schmerzensgeld 4.000 Euro zuzüglich des Schadenersatzes für künftige Schäden. Auch das muss der Fitnessstudiobetreiber ersetzen, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Er hätte in dem Fall vor allem erkennen können, dass das Seil schadhaft ist, einzelne Fasern waren schon zerrissen, außerdem war es rostig – also hier musste er blechen. – Länge 18 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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02Mai/09

Kollegengespräch + O-Ton: Kreuzfahrt ohne „Highlights“

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Da hatte die erste Instanz die Reise einfach durchgeteilt, wie lange ging die Reise und dann gesagt: Ach, diese Tage waren beeinträchtigt und so den Minderungspreis errechnet. Das Oberlandesgericht Köln hat aber gesagt: Nein, wenn die Highlights wegfallen, dann ist die Minderung höher zu bewerten als sei das nur eine Schiffsreise, bei der man auf dem Deck liegt und nichts zu tun hat. – Länge 18 sec.

In Zahlen: Während die erste Instanz nur reichlich 750 Euro Erstattung zusprach, brachte diese Betrachtung der Highlights dem Kläger immerhin fast 2.400 Euro Schadensersatz ein. Alle Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.  

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02Mai/09

Magna-Betriebsrat unterstützt Opel-Einstieg

Er könne sich vorstellen, dass in Graz künftig auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten wie Elektroautos gebaut werden. Magna-Chef Stronach will Berichten zufolge 19,1 Prozent an Opel übernehmen.
Auch die Arbeitnehmervertreter bei Opel hatten sich für eine Beteiligung von Magna ausgesprochen, ein entsprechendes Angebot von Fiat jedoch abgelehnt.