Tag Archives: Anwalt

19Jan/12

Vergleich kann im Prozess eine Lösung sein

 Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Im Streit zwischen Anlegern und Finanzdienstleistern kann ein Vergleich zuweilen eine sinnvolle Lösung sein. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Ein beispielhafter Fall wurde am 5. Dezember 2011 vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt. Eine Anlegerin hatte ihre Sparkasse verklagt, die ihr Anteile an drei Schiffsfonds in Höhe von insgesamt 250.000 Euro plus fünf Prozent Agio verkauft hatte. In der Folge erlitt die Anlegerin hohe Verluste. Sie klagte auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung – nicht zuletzt auch deshalb, weil ihr die Bank verschwiegen hatte, dass sie bei dem Geschäft Provisionen in Höhe von 23.000 Euro eingestrichen hatte.

In erster Instanz bekam die Sparkasse Recht. Doch bei der Berufung machte das Oberlandesgericht das Geldinstitut darauf aufmerksam, dass die Verheimlichung der Provisionszahlung möglicherweise zu einem Schadenersatzanspruch der Klägerin führen könne. Daraufhin bot die Sparkasse der Anlegerin an, ihr 75 Prozent des ursprünglich angelegten Geldes zurückzuzahlen und im Gegenzug die weitgehend wertlos gewordenen Fondbeteiligungen zu übernehmen. In Anbetracht des aus unterschiedlichen Gründen nicht vorhersagbaren Ausgangs des Prozesses entschied sich die Anlegerin, das Vergleichsangebot anzunehmen und dadurch mit einem begrenzten Verlust den Rechtsstreit zu beenden.

„Unter Umständen kann es für Anleger sinnvoll sein, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten und ein Vergleichsangebot anzunehmen“, meint Rechtsanwalt Paul H. Assies, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Dies könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beweislage lückenhaft sei oder der Auslegungsspielraum auch zu einem für den Anleger negativen Ausgang des Prozesses führen könne. Auch könnten Anwälte vor einem Prozess bereits eine Einigungsmöglichkeit auslotsen.

In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV sind rund 1.000 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.

08Jan/12

Schadensersatz für Gebäudeschäden durch Kanalbauarbeiten – auch nach langer Zeit

 Koblenz/Berlin (DAV). Einem Hauseigentümer steht ein Anspruch auf Entschädigung gegen die Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen eine Baufirma zu, wenn aufgrund von Kanalbauarbeiten Schäden an seinem Haus festgestellt werden. Dies kann auch nach einem längeren Zeitraum geschehen. So sprach das Oberlandesgericht Koblenz am 1. April 2011 (AZ: 1 U 379/06) einem Hauseigentümer einen Schadensersatz und eine Entschädigung zu für Kanalbauarbeiten, die Mitte der neunziger Jahre durchgeführt worden waren.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall wurden Mitte der neunziger Jahre Kanalbauarbeiten vor dem Grundstück des Hauseigentümers durchgeführt. Dieser war der Ansicht, die im Auftrag der Verbandsgemeinde durchgeführten Arbeiten hätten den Grundwasserspiegel derart gesenkt, dass sich sein Haus gesetzt habe und erhebliche Risse entstanden seien. Die Schäden seien darauf zurückzuführen, dass bei den Kanalarbeiten keine ausreichenden Trennschürzen bzw. Querriegel eingebaut worden seien, die das Absacken des Grundwassers hätten verhindern können. Die Baufirma und die beklagte Verbandsgemeinde meinten hingegen, die Kanalbauarbeiten hätten die Schäden am Haus nicht verursacht. Vielmehr handele es sich um Altschäden, die auf eine unzureichende Gründung des Hauses zurückzuführen seien.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme bekam der Hauseigentümer nun Recht. Die erforderlichen Querriegel seien teilweise unterlassen und teilweise unzureichend ausgeführt worden. Die fehlerhafte Ausführung der Arbeiten habe ein Absinken des Grundwassers bewirkt, wodurch sich das Haus des Klägers gesetzt habe. Daher müsse für einen großen Teil der am Haus entstandenen Schäden die ausführende Baufirma einstehen, die dem Kläger den Schaden ersetzen müsse. Auch die Verbandsgemeinde müsse den Kläger entschädigen, denn die Einwirkung auf das Grundstück sei von dem benachbarten Straßengrundstück ausgegangen, an dem die damaligen Kanalbauarbeiten ausgeführt wurden.

Informationen: www.mietrecht.net

08Jan/12

Abwasser: Anschlusszwang für Wohngrundstück

 Koblenz/Berlin (DAV). Auch am Ortsrand gelegene Grundstücke müssen an den Abwasserkanal der Verbandsgemeinde angeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 20. November 2011 (AZ: 1 K 979/10.KO) entschieden, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Die Verbandsgemeinde hatte entschieden, dass ein am Ortsrand gelegenes Wohnhaus an das öffentliche Kanalisationssystem anzuschließen sei. Bisher wurde dessen Abwasser noch in einer Grube gesammelt und dann vom Grundstück abtransportiert. Die Verbandsgemeinde forderte die Hausbesitzerin auf, die für den Anschluss erforderliche Pumpanlage und eine Druckleitung auf dem Grundstück zu installieren.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte die Hausbesitzerin. Sie machte unter anderem geltend, die Abwassersatzung sei bereits aus formalen Gründen unwirksam. Überdies bedürfe es technisch für den geforderten Anschluss keiner Hebeanlage. Deren Errichtung sei zudem mit einem unzumutbaren Kostenaufwand verbunden.

Die Richter wiesen die Klage ab. Die Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde sei formell nicht zu beanstanden. Auch finde die der Hausbesitzerin auferlegte Verpflichtung in der Entwässerungssatzung eine ausreichende Rechtsgrundlage. Entscheide sich der Träger der Abwasserentsorgung für den Anschluss eines Grundstücks über eine Druckleitung, sei es Sache des Grundstückseigentümers, seine Grundstücksentwässerungsanlage dem Stand der Technik entsprechend an diese Druckleitung anzuschließen. Eine dazu notwendige Pumpanlage sei Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage, für deren Herstellung und Unterhaltung er selbst verantwortlich sei. Nichts anderes gelte im vorliegenden Fall, wie auch ein Sachverständigengutachten bestätige. Danach liege das Grundstück der Klägerin rund sieben Meter tiefer als das maßgebliche Schachtbauwerk der Kanalisation. Ferner sei ein Anschluss auch technisch möglich. Schließlich werde die Klägerin durch die vom Sachverständigen mit rund 11.500 Euro bezifferten Herstellungskosten für den verlangten Anschluss auch nicht unverhältnismäßig belastet. Ein solcher Betrag für den Anschluss an die Abwassereinrichtungen sei dem Grundstückseigentümer zumutbar.

Informationen: www.mietrecht.net

29Dez/11

O-Ton + Magazin: Keine Änderung beim Kindesunterhalt 2012 – Unterhaltsrechner als App

 Der Unterhalt für Kinder orientiert sich nach Altersstufen und Einkommen gestaffelt und ist in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ nachzulesen. Im Jahr 2012 gilt die gleiche Düsseldorfer Tabelle wie 2011. Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen will, kann dies jetzt leicht mit dem Unterhaltsrechner des Deutschen Anwaltvereins tun – den gibt es jetzt auch als kostenlose App.

Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das sind die gleichen Größenordnungen wie 2011, also daran hat sich nichts geändert. Man kann dann schnell mit Hilfe der App sehen, wie viel Unterhalt muss ich zahlen. Man muss beispielsweise beachten, wenn die Kinder älter werden oder aber wenn das Einkommen steigt, dass man eventuell trotzdem mehr Unterhalt zahlen muss, obwohl sich die Tabellen selbst nicht verändert haben. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

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29Dez/11

O-Ton: Tierhalter haftet auch für angebundenen Hund

 Die Haftung für Tierhalter geht sehr weit und umfasst auch Tiere, die an der Leine sind. Stürzt beispielsweise jemand, weil er sich durch das Verhaltens eines Hundes erschrocken hat, muss bei Verletzungen der Tierhalter den Schaden tragen. So entschied das Landgericht Coburg. Dabei hatte ein angeleinter Dackel ein Frau erschreckt – sie stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Behandlungskosten: über 6.500 Euro. Sie wollte nicht zahlen – das Gericht entschied anders.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Grundsätzlich müssen Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden handeln. Das ist ganz wichtig, die Tierhalterhaftung geht sehr weit. Dass Hunde bellen und knurren und sich auf Menschen zu bewegen, sei zwar ein typisches Tierverhalten, aber genau dafür müssen Tierhalter auch haften. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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