Tag Archives: Haftung

03Aug/12

O-Ton: Internet-Anschlussinhaber haftet nicht generell für Ehepartner

 Wenn in einer Ehe ein Partner den Internetanschluss des anderen nutzt, haftet der Vertragsinhaber nicht automatisch für mögliche Urheberrechtsverletzungen des anderen. Das kann allenfalls dann geschehen, wenn der Anschlussinhaber Kenntnis von den illegalen Aktivitäten hatte. So entschied das Oberlandesgericht Köln – im Gegensatz zur vorherigen Instanz. Weiter

30Apr/12

O-Ton: Haftung des Skippers bei gemeinsamem Segeltörn

 Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Vor Gericht aber hatte der Segelfreund keine Chance. Weil das Gericht, sachverständig beraten, kein Fehlverhalten des Skippers erkennen konnte. So wie er das Beiboot an die Segeljacht geführt hat – da sein ihm kein Vorwurf zu machen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen: www.anwaltauskunft.de

Download O-Ton

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08Jul/11

Mieterin haftet nicht für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem Notfall

 Berlin (DAV). Wer hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in der Nachbarwohnung hat, darf die Feuerwehr rufen. Der Anrufer haftet dann nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstür durch die Feuerwehr entstehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (AZ: 49 S 106/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Eine Mieterin hatte erfolglos versucht, ihre Nachbarin verabredungsgemäß telefonisch zu erreichen. Beim ersten Anruf hatte sie ein Stöhnen vernommen und erfolglos den Vornamen der Nachbarin gerufen. Beim zweiten Anruf hatte niemand den Hörer abgenommen, sondern sie hörte lediglich das Freizeichen. Daraufhin rief sie die Feuerwehr, die nach erfolglosem Klingeln die Wohnungstür aufbrach, aber keinen Notfall feststellen konnte: Die Wohnung war leer. Die Mieterin sollte nun die Kosten für die aufgebrochene Tür von über 1.000 Euro zahlen.

Das Landgericht entschied jedoch, dass sie für die zerstörte Tür nicht geradestehen muss. Den Schaden müsse sie sich nicht zurechnen lassen. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie eine Notlage vermutet und die Feuerwehr gerufen habe. Diese habe als Behörde nach dem Feuerwehrgesetz eigenständig geprüft, was zu tun sei und die Tür aufgebrochen. Der Nachbarin sei das nicht vorzuwerfen.

Informationen: www.mietrecht.net

26Apr/11

Stärkere Haftung für Fußgänger

Saarbrücken/Berlin (DAV). Fußgänger haben eine erhebliche Sorgfaltspflicht beim Überqueren von Fahrbahnen. Ereignet sich im unmittelbaren Zusammenhang damit, dass ein Fußgänger eine Straße überquert, ein Unfall, kann nicht generell von der Schuld des Fahrers ausgegangen werden. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken am 13. April 2010 (AZ: 4 U 425/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Ein Motorradfahrer war mit einem Fußgänger zusammengestoßen, als dieser versuchte, eine Straße zu überqueren. Der Motorradfahrer bremste sein Fahrzeug stark ab, stürzte und verletzte sich dabei.

Die Richter sahen zwei Drittel der Schuld bei dem Fußgänger und ein Drittel bei dem Motorradfahrer. Zwar gehe von einem Motorrad eine grundsätzliche Betriebsgefahr aus, und außerdem sei der Fahrer mit einer um 15 km/h erhöhten Geschwindigkeit gefahren, jedoch habe der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen. Nach Auffassung des OLG haben Fußgänger die Pflicht, den vorrangig fließenden Verkehr beim Überqueren zu beobachten. Spätestens ab der Straßenmitte sollte ein Fußgänger erneut nach rechts schauen, um festzustellen, ob ein gefahrloses Weitergehen noch möglich sei. Außerdem hätte der Fußgänger bei der vorhandenen Sichtmöglichkeit noch genügend Zeit gehabt, die Straße gefahrlos zu überqueren. Das ergab eine Begutachtung der Unfallstelle. Nach Ansicht der Richter habe der Fußgänger dem Verkehr nicht genügend Beachtung geschenkt.

Informationen: www.verkehrsrecht.de