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26Jan/10

Bisherige Maßnahmen ausreichend

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt auch den Modellversuch „begleitendes Fahren ab 17“. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird die Einführung einer solchen dauerhaften Regelung gefordert.

„Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Leistungsbeschränkungen für junge Kraftfahrer stellen aus unserer Sicht keine Lösungsansätze dar. Insbesondere ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung für junge Fahrer in der Praxis schwer kontrollierbar und umsetzbar“, erläutert Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt von den Verkehrsrechtsanwälten des DAV. Auch sei eine Leistungsbeschränkung praktisch nicht durchsetzbar. Eine solche Regelung würde eine Vielzahl von jungen Verkehrsteilnehmern faktisch vom Straßenverkehr ausschließen und ihnen die Möglichkeit nehmen, Fahrpraxis zu sammeln, wenn das elterliche Fahrzeug die Leistungsgrenze überschreiten würde. Es könnte wegen der Begrenzung finanzieller Mittel kein eigenes Fahrzeug für den „jungen Fahrer“ angeschafft werden.

26Jan/10

O-Ton+Gespräch: Schüler-Ideen gegen Hotline-Warterei

O-Ton: Der Kunde, der anruft, kann wählen zwischen einer bestimmten Musik, die er gern hören möchte, Witzen, Horoskopen, Fußball – also Sportnachrichten, an sich News und so etwas, damit einfach diese langweilige Zeit überbrückt wird. Und wir haben uns auch einen Zurück-Ruf-Service überlegt. Man ruft an und bekommt eine Zeit: In ungefähr zehn Minuten wird etwas frei. Und dann wird man angerufen und muss also nicht seine Zeit in dieser Warteschleife rumtrödeln. – Länge 21 sec.

Bei der Deutschen Post DHL hatten die Schüler eine Woche lang hospitiert und dann ihre weiteren Ideen wie Videotelefonie oder Chats für Callcenter präsentiert.

Magazin: Schüler-Ideen gegen Hotline-Warterei

Anmoderation:  Endlos in der Warteschleife? Das muss nicht sein. Zumindest, wenn es nach den Ideen von Gymnasiasten geht. Heute drücken sie zwar noch die Schulbank, aber mit der Initiative „Jugend denkt  Zukunft“ sind die Schüler jetzt schon in den Firmen unterwegs. Und machen sich so ihre Gedanken und schauen, was man besser machen könnte, zum Beispiel in einem Callcenter.

Text:

Jeder von uns kennt das: Anrufen bei einer Kundenhotline:

O-Ton: SFX – Klingelton

Und wenn der Klingelton verhallt, kommt eine aufmunternde Stimme:

O-Ton: SFX – Wir verbinden Sie mit dem nächsten freien Mitarbeiter. – Länge 4 sec.

Und das kann manchmal dauern. Das geht auch unterhaltsamer, so eine Idee der Schüler vom Potsdamer Einsteingymnasium. Ramona Schmidt:

O-Ton: Der Kunde, der anruft, kann wählen zwischen einer bestimmten Musik, die er gern hören möchte, Witzen, Horoskopen, Fußball – also Sportnachrichten, an sich News und so etwas. Und wir haben uns auch einen Zurück-Ruf-Service überlegt. Man ruft an und bekommt eine Zeit: In ungefähr zehn Minuten wird etwas frei. Und dann wird man angerufen und muss also nicht seine Zeit in dieser Warteschleife rumtrödeln. – Länge 19 sec.

Eine Woche lang waren die Schüler zu Gast in einem Callcenter bei der Deutschen Post DHL – und präsentierten danach ihre Ideen. Darunter auch einiges, was zunächst ganz verblüffend klingt. Philipp Hach:

O-Ton:  Und zwar, dass wir in Versuchsreihen rausfinden, welche Stimmen für die Anrufer am angenehmsten klingen; mit welchen Stimmenhöhen und -frequenzen männliche und weibliche Anrufer besonders positive Reaktionen verbinden. – Länge 15 sec

Wie das technisch funktionieren könnte – auch da hatten die Schüler schon einige Ideen. Aber: Nicht nur die Kunden, auch die Mitarbeiter dürfen hoffen, wenn die heutigen Gymnasiasten dann als Manager von morgen in die Firma kommen. Nadja Demitrowitz:

O-Ton: Also in wirklich großen Unternehmen kann man ja sagen, dass die Leute nicht mehr nur im Unternehmen arbeiten müssen. Zum Beispiel in so einem Callcenter bietet es sich ja an, dass man sagt: ´Gut, Leute, die gerade Kinder bekommen haben, die arbeiten dann von zuhause aus´.  Haben ihre Umwelt bei sich zuhause, fühlen sich wohl und sind dadurch auch motivierter. – Länge 16 sec.

Nach der Präsentation waren die Lehrerin wie auch die Post-Manager voll des Lobes über die Arbeit der Schüler. Und vielleicht sind die Ideen bald Realität….

Absage.

Kollegengespräch: Schüler-Ideen gegen Hotline-Warterei

Anmoderation:  Endlos in der Warteschleife? Das muss nicht sein. Zumindest, wenn es nach den Ideen von Gymnasiasten geht. Heute drücken sie zwar noch die Schulbank, aber mit der Initiative „Jugend denkt  Zukunft“ sind die Schüler jetzt schon in den Firmen unterwegs. Und machen sich so ihre Gedanken und schauen, was man besser machen könnte, zum Beispiel in einem Callcenter.  Sie haben jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt  – mit teilweise verblüffenden Erkenntnissen.

1. Frage: Matthias Tüxen war bei der Präsentation dabei, was haben sich denn die Schüler des Potsdamer Einsteingymnasiums ausgedacht:
2. Frage: Und was ist mit den Mitarbeitern in den Callcentern – haben die Schüler da auch Ideen?
3. Frage: Und wie haben die Post-Manager und die Lehrerin auf die Vorschläge reagiert?

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Kollegengespräch, Magazin und O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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26Jan/10

Datum für Komplettumzug Bonn-Berlin

Dafür sei zwar eine längere Übergangszeit erforderlich. „Ich kann mir das Jahr 2018 vorstellen oder 2020. Auf jeden Fall aber muss in dieser Legislaturperiode der Beschluss gefasst werden, das Prinzip der doppelten Amtssitze zu beenden“, betonte Merkel. Nach ‚Cicero’-Informationen räumen auch Haushaltspolitiker der Koalition mittlerweile ein, dass das Bonn-Berlin-Gesetz reformiert werden dürfte, dass „im Laufe der Jahre“ alle Stellen, die für ein effizientes Arbeiten der Regierung erforderlich sind, nach Berlin gezogen werden. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, sieht bereits die „Lobby der Umzugsgegner kleiner“ werden. „Der Komplettumzug wird kommen! Je früher, desto besser. Die schwarz-gelbe Koalition sollte deshalb schleunigst einen Schlussstrich ziehen und den Umzug einleiten“, forderte Däke und rechnete vor. „Die derzeitigen Doppelstrukturen kosten nach unseren Schätzungen jährlich rund 23 Millionen Euro.“

26Jan/10

Ischinger wirft Afghanistanpolitik „Kurzatmigkeit“ vor

In Berlin herrsche nicht einmal Klarheit darüber, warum die deutschen Soldaten überhaupt in Afghanistan sind. Es reiche jedenfalls nicht aus, permanent den Satz des früheren SPDVerteidigungsministers Peter Struck zu wiederholen, Deutschlands Sicherheit werde am Hindukusch verteidigt. Erforderlich sei eine „sicherheitspolitische Debatte, die strategisch denkt und mehr ist als kurzatmiges Reagieren auf das Tagesgeschehen. Nur so werden wir mit der Krise fertig werden können“, sagte Ischinger.

26Jan/10

Verbot der Synergetik-Therapie bestätigt

Der Kläger verstand sich als Begründer der „Synergetik-Therapie“. Er eröffnete in Goslar gemeinsam mit der anderen Klägerin zur Klärung der Zulässigkeit seiner synergetischen Tätigkeit ein „Informationscenter“, in dem die Synergetik-Therapie angeboten wurde. Beide Kläger verfügen weder über eine Approbation als Arzt bzw. Psychotherapeut noch über eine Heilpraktikererlaubnis. Medizinische Kenntnisse für ihre Tätigkeit halten sie auch nicht für erforderlich. Die Synergetik-Therapie stellt aus Sicht der Kläger eine ungefährliche Anleitung zur Selbstheilung bei nahezu allen körperlichen und seelischen Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen dar. Heilung erfolge nicht durch die von der Schulmedizin durchgeführte Symptombekämpfung, sondern durch aktive Bewältigungsarbeit im Inneren des Klienten, durch so genannte Hintergrundauflösung – wie sie von den synergetisch geschulten Klägern angeboten wird. Dazu spiele der jeweilige Synergetik-Therapeut sanfte Meditationsmusik ein, lese einen Tiefenentspannungstext vor und begleite den Klienten auf einer „Innenweltreise“.

Der Landkreis untersagte im Jahr 2004 die Ausübung der Synergetik-Therapie. Er vertrat die Ansicht, die Tätigkeit der Kläger stelle eine Heilbehandlung dar, führe zu Gesundheitsgefahren und sei deshalb nach dem Heilpraktikergesetz verboten. Die von den Klägern angewandte Technik könne vor allem bei psychisch erkrankten Personen Schäden verursachen. Außerdem könnten diejenigen, die der synergetischen Heilmethode vertrauten, davon abgehalten werden, rechtzeitig schulmedizinische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebserkrankungen dringend erforderlich sei.

Das OVG in Lüneburg ist der Ansicht des Landkreises weitgehend gefolgt und hat deshalb die Klagen zurückgewiesen. Dabei hat es sich um die bundesweit ersten Urteile zur Synergetik-Therapie gehandelt, erläutern die DAV-Medizinrechtsanwälte.

Informationen rund ums Medizinrecht und eine Anwaltssuche unter www.arge-medizinrecht.de.