Category Archives: DAV

16Jul/09

O-Ton: Kein Haftungsausschluss beim Sicherheitstraining

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit den Einzelheiten:

O-Ton: Es kam zu einer Kollision bei einem Fahrsicherheitstraining, zwischen zwei Motorradfahrern. Der Geschädigte wollte seinen Schaden in Höhe von 8.000 Euro von dem Unfallgegner zurück erstattet haben. Der meinte jedoch, es gebe einen Haftungsausschluss zwischen den Teilnehmern an dem Fahrsicherheitstraining. – Länge 18 sec.

Diese Klausel aber erklärten die Richter für unwirksam. Im solchen Fällen findet man einen elektronischen Unfallbogen und schnelle Hilfe unter www.schadenfix.de.

 

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Jul/09

O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein über den Freispruch für den Autofahrer:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Magazin: Radfahrer haftet auf Gehweg bei einer Kollision mit Auto allein

Wer als Radfahrer einen Gehweg befährt, hat bei einem Unfall schlechte Karten. Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten, aber nur dort, wo mit ihnen zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Text:

Für die Richter war der Fall eindeutig, denn auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren und sie sollten auch mit angepasster Geschwindigkeit fahren. – Länge 7 sec.

Hätte der Radler in unserem dies beherzigt, wäre wahrscheinlich auch nichts passiert. So aber krachte es gewaltig:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Auto bog aus einem Parkplatz aus, kollidierte mit einem Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fuhr und auch noch mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. – Länge 8 sec.

Doch der Radler war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz. Allerdings machten die Richter gleich deutlich, dass sie dieser Meinung nicht unbedingt folgen würden:

O-Ton: Ja, denn der Autofahrer muss nicht unbedingt damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fährt. – Länge 5 sec.

Bei der Urteilsverkündung wurde es dann ein glatter Freispruch für den Autofahrer, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Der Gang zum Anwalt hat sich damit für den Autofahrer mehr als gelohnt. Den richtigen Experten sowie schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Absage.

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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09Jul/09

O-Ton + Magazin: Kirschkern im Gebäck

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Auch ein Gebäckstück müsse grundsätzlich hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings können auch gerade die Konsumenten bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung – Kirschfüllung – eines Gebäckstücks nicht ganz ausschließen, das dies in seltenen Fällen auch mal einen kleinen Stein oder davon enthalten kann. Schließlich ist das ein Naturprodukt. – Länge 18 sec.

Den passenden Anwalt und den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de

Magazin: Kirschkern im Gebäck – kein Schadensersatz

Anmod: Wer in einer Bäckerei Gebäck mit Kirschfüllung kauft, muss damit rechnen, dass in dem Kuchen gegebenenfalls noch ein Kirschkern enthalten ist. Wer sich beim Zubeißen einen Teil des Zahnes abbricht, kann vom Bäcker weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld verlangen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Text:

Es sollte eine kleine Schlemmerorgie werden – der Kläger freute sich auf seinen so genannten „Kirschtaler“, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuseln. Doch entsprechend dem alten physikalischen Grundsatz „wo ein Körper ist, kann kein anderer sein“ kam es zum Duell: Zahn contra Kirschkern.

O-Ton: SFX

Der Kirschkern gewann gegen einen Eckzahn – der Zahnarzt machte für diese „harte“ Begegnung eine Rechnung mit Eigenanteil von 235,60 Euro auf. Zusätzlich wollte unser Kuchenfan noch ein angemessenes Schmerzensgeld von etwa 200 Euro.

O-Ton: SFX

Er konnte sich bei Amtsgericht und Landgericht mit seinem Wunsch auch durchsetzen, nicht aber bei den höchsten deutschen Zivilrichtern. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Bäckers, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Auch ein Gebäckstück müsse grundsätzlich hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings können auch gerade die Konsumenten bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung – Kirschfüllung – eines Gebäckstücks nicht ganz ausschließen, das dies in seltenen Fällen auch mal einen kleinen Stein oder davon enthalten kann. Schließlich ist das ein Naturprodukt. – Länge 18 sec.

Die Beharrlichkeit des Bäckers hat sich gelohnt, am Ende ist er doch noch zu seinem Recht gekommen. Swen Walentowski empfiehlt, sich vor einer juristischen Entscheidung stets kompetent beraten zu lassen.

O-Ton: Bevor man einen Rechtsstreit anfängt, sollte man sich immer über die Rechte und Pflichten informieren lassen. Und zwar mit anwaltlicher Hilfe. Oftmals lohnt auch der Gang zum Anwalt im Vorfeld, jetzt würde man beispielsweise wissen: Der Bundesgerichtshof hat diese Fälle jetzt entschieden. Wenn jetzt jemand einen anderen Bäcker verklagen lassen wollte, würde der Gang zum Anwalt sich lohnen, weil der dann sagen würde: Nein, der BGH hat entschieden, streng diesen Prozess nicht an. – Länge 22 sec.

Den passenden Anwalt und den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de

Absage.

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Jun/09

O-Ton: Bewertungsgutachten ist keine Garantie

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Etwa ein Jahr später hat sich herausgestellt, beim Werkstattbesuch, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als der Käufer aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Was macht er? Er klagt dann auf Schadensersatz und zwar nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen den Gutachter. – Länge 15 sec

Allerdings ohne Erfolg – das Gutachten war erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt worden. Das sei kein Garantieversprechen. Und auch der Gutachter musste keinen Schadenersatz zahlen, er hatte sein Arbeit aufgrund einer Wertbestimmung vorgelegt und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de

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16Jun/09

O-Ton: Mietwagen nach Unfall

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins rät Unfallopfern daher:

O-Ton: Sie haben eine Erkundigungspflicht, Sie dürfen nicht zum erstbesten Autovermieter gehen, sie müssen Alternativangebote einholen. Denn Ihnen steht grundsätzlich nicht das Recht zu, zu irgendeinem Tarif und auch zu dem überhöhten Unfallersatztarif einen Wagen anzumieten. – Länge 15 sec.

Sonst kann die gegnerische Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten kürzen oder verweigern. Unter www.schadenfix.de kann man seinen Unfall ganz einfach mit anwaltlicher Hilfe und elektronischen Unfalldatenbögen abwickeln.

 

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