Category Archives: DAV

14Mai/09

O-Ton + Magazin: Betrunken auf Rad – Führerschein weg!

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gesagt, ja, aber die medizinisch-psychologische Untersuchung ist so schlecht ausgefallen, dass die Gefahr besteht, dass er weiterhin mit Alkohol im Verkehr unterwegs ist, egal mit welchem Verkehrsmittel, und deshalb die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden ist. – Länge 15 sec.

Weitere Einzelheiten zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Betrunken Fahrrad gefahren – Führerschein weg!

Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren – weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder „nur“ mit einem Fahrrad unterwegs war. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

O-Ton: Ein Fahrradfahrer war mit 1,98 Promille unterwegs und ist erwischt worden. – Länge 4 sec.

… erzählt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Doch was sich so kurz und schmerzlos anhört, hatte für den Betroffenen heftige Konsequenzen.

O-Ton: Tja, dann wurde er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und die Behörde hat mal überlegt: Jetzt überprüfe ich mal dessen generelle Fahrtauglichkeit – auch hinsichtlich eines Autos – und hat einen Idiotentest machen lassen, die sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung. – Länge 13 sec.

Dies passiert immer dann, sagt der Verkehrsrechtsexperte, wenn Zweifel bestehen, dass der Mann nicht nur feucht-fröhlich mit dem Fahrrad, sondern auch mit dem Auto unterwegs ist.

O-Ton: So viel Alkohol und dann noch auf dem Fahrrad sitzen können, deutet nämlich auf eine gewissen Gewöhnung hin. Außerdem hat er bei dem Test, bei dem Idiotentest, nicht so gut abgeschnitten und deshalb ist ihm der Führerschein entzogen worden. – Länge 11 sec.

O-Ton: SFX

Der Mann klagte gegen die Entscheidung und sagte, er wäre schließlich nur mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, nicht mit dem Auto. Damit habe er sich bewusst gegen das Autofahren mit Alkohol entschieden. Zudem sei dies das erste Mal gewesen, dass er mit Promille gestoppt wurde. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das anders gesehen und hat gesagt, ja, aber die medizinisch-psychologische Untersuchung ist so schlecht ausgefallen, dass die Gefahr besteht, dass er weiterhin mit Alkohol im Verkehr unterwegs ist, egal mit welchem Verkehrsmittel, und deshalb die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden ist. – Länge 15 sec.

Weitere Einzelheiten zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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14Mai/09

O-Ton: Kein „beredtes Schweigen“ im Arbeitszeugnis

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Bundesarbeitsgericht hat gesagt, auch ein „beredtes Schweigen“ – also das Weglassen ganz wesentlicher und branchenüblicher Leistungen und Eigenschaften – lässt den Schluss zu, dass der Arbeitnehmer hier nur Unterdurchschnittliches geleistet hat. Alle Leistungen und Eigenschaften, die branchenüblich sind, müssen auch in dem Zeugnis erwähnt werden und dürfen nicht einfach weggelassen werden, weil dieses „beredte Schweigen“ zum Nachteil des Arbeitnehmers gewertet werden könnte. – Länge 22 sec.

Alle Einzelheiten zu diesem Fall finden sich unter www.anwaltauskunft.de.

 

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02Mai/09

O-Ton: Kunststofffenster und Denkmalschutz

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Voraussetzung für die vom Eigentümer gewünschte Genehmigung sei nämlich, dass das denkmalgeschützte Objekt nur geringfügig beeinträchtigt werde. D.h. hier waren es Holzfenster, die nachträglich eingebaut wurden, die erkennbar einen Fremdkörper darstellten. Deswegen darf er sie auch auswechseln. Anders wäre wahrscheinlich der Fall zu beurteilen gewesen, wenn es sich um die originalen Fenster gehandelt hätte. – Länge 20 sec.

Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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02Mai/09

O-Ton: Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Schmerzensgeld 4.000 Euro zuzüglich des Schadenersatzes für künftige Schäden. Auch das muss der Fitnessstudiobetreiber ersetzen, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Er hätte in dem Fall vor allem erkennen können, dass das Seil schadhaft ist, einzelne Fasern waren schon zerrissen, außerdem war es rostig – also hier musste er blechen. – Länge 18 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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02Mai/09

Kollegengespräch + O-Ton: Kreuzfahrt ohne „Highlights“

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Da hatte die erste Instanz die Reise einfach durchgeteilt, wie lange ging die Reise und dann gesagt: Ach, diese Tage waren beeinträchtigt und so den Minderungspreis errechnet. Das Oberlandesgericht Köln hat aber gesagt: Nein, wenn die Highlights wegfallen, dann ist die Minderung höher zu bewerten als sei das nur eine Schiffsreise, bei der man auf dem Deck liegt und nichts zu tun hat. – Länge 18 sec.

In Zahlen: Während die erste Instanz nur reichlich 750 Euro Erstattung zusprach, brachte diese Betrachtung der Highlights dem Kläger immerhin fast 2.400 Euro Schadensersatz ein. Alle Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.  

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