Category Archives: DAV

15Mrz/09

O-Ton: Radler über Hindernisse auf eigene Verantwortung

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat gesagt: Nein, es war kein zusätzliches Warnschild auf dem Bürgersteig notwendig, um darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein Schlauch liegt. Weil allein dadurch, dass der Schlauchwagen da stand, es schon so auffällig war, dass die Radfahrerin ihre Geschwindigkeit, ihr Verhalten an die Situation hätte anpassen müssen. – Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de

 

++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

14Mrz/09

O-Ton + Magazin: Bei Motordefekt andere Fahrer warnen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. Grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 22 sec.

Doch damit scheiterte er vor Gericht größtenteils, denn er hatte weder gehupt hatte noch die Warnblinkanlage eingeschaltet – darum musste der Kläger zwei Drittel des Schadens tragen.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen

Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. So hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Der Fall ereignete sich mitten auf einer viel befahrenen Autobahn, sagte Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. – Länge 12 sec.

O-Ton: SFX

Der Pannenfahrer war offenbar so mit sich und seinem defekten Wagen beschäftigt, dass er weder durch Hupen oder Warnblinker die anderen Autofahrer auf sein Dilemma aufmerksam gemacht hat.

O-Ton: Dann hat es geknallt und grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 10 sec.

Doch damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen, entschied das Gericht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Weil es sagt, es war für den hinten Fahrenden ja nicht erklärbar, dass er so langsam wird – der vor ihm Fahrende – aufgrund eines Motorschadens. Also hätte derjenige, der den Motorschaden hatte, durch Warnblinker oder Hupen darauf aufmerksam machen müssen, dass er immer mehr an Geschwindigkeit verliert. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Verkehrsanwalt für alle Fälle – findet man unter www.verkehrsrecht.de. Denn solch ein Motorschaden passiert schneller als man denkt.

Absage.

++++++++++++++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

14Mrz/09

O-Ton: Garantie gegen Durchrosten

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann ist es so, dass auch nicht jeder Rostbefall, der sichtbar ist, davon erfasst wird, denn es heißt ja schon „Durchrostung“. Und unter Durchrostung sind erheblich Schäden zu verstehen, korrosionsbedingte Schäden. Aber nicht jeder Rost, der außen auf dem Lack nach ein paar Jahren sichtbar wird, wird davon umfasst. – Länge 18 sec.

In dem Fall wollte ein Kläger vier Jahre nach dem Autokauf die Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“ in Anspruch nehmen. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

 

++++++++++++++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

14Mrz/09

O-Ton + Magazin: Radler überholt anfahrenden Bus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

Der Radfahrer wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld, verlor aber in zwei Instanzen. Die Begründung der Richter: Grundsätzlich haben öffentliche Verkehrsmittel Vorrang, wenn ein Bus blinkt, dürfen dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto- oder Radfahrer, nicht mehr überholen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

Magazin: Radfahrer überholt anfahrenden Bus – Schuld an Unfall

Anmoderation: Ein Busfahrer muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der ihn überholen möchte, wenn sich der Radler noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. So hat das
Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Die Situation war ziemlich eindeutig, beschreibt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Der Radfahrer klagte nun auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht scheiterte er – und zog weiter in die nächste Instanz. Doch auch hier zog der Radler den Kürzeren:

O-Ton: Das Urteil wurde so begründet, dass der Radfahrer – wenn er schon den Bus überholt – nicht so kurz vor ihm wieder einscheren dürfen, weil der Bus sich beim Ausfahren befand. Er hatte nicht nur den Blinker gesetzt, dass er ausschert, sondern er war schon dabei. Es ist schon fraglich gewesen, ob der Radfahrer überhaupt zum Überholen hätten ansetzen dürfen. Keinesfalls hätte er so kurz vor dem Bus wieder einscheren dürfen, so dass ein Unfall durch das Verhalten des Radfahrers nicht zu vermeiden war, da öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. – Länge 28 sec.

Moment – da wollen wir doch noch mal nachfragen: Öffentliche Verkehrsmittel haben Vorfahrt? In dieser Situation ja, erklärt Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. D.h. wenn ein Bus den Blinker setzt zum Ausscheren, hat der dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, sei es jetzt ein Autofahrer oder ein Radfahrer, nicht mehr zum Überholen anzusetzen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

++++++++++++++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

04Mrz/09

O-Ton + Magazin: Haftung für Kredit nach Scheidung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.  

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung

Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für gemeinsame Bankdarlehen. Daran ändert auch die Erklärung des Ex-Partners nicht, er werde die Schulden bezahlen. So hat das Landgericht Coburg entschieden.

Beitrag:

Wenn zwei sich lieben, hängt der Himmel voller Sterne. Wenn sie sich nicht mehr lieben, hängen da oben nur noch Probleme. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Ehepaar hat bei seiner Bank einen Kredit in Höhe von 21.000 Euro aufgenommen. Zwei Jahre später trennten sie sich und haben bei der Trennung vereinbart, dass die Frau diesen Kredit weiter abbezahlt, während der Mann zwei andere Kredite weiter abbezahlt. Das tat die Frau allerdings nicht und dann hat die Bank gesagt: Na gut, ich habe noch jemand anders – nämlich den Ex-Ehemann – an dem halte ich mich schadlos, der soll jetzt den Kredit abbezahlen. – Länge 22 sec.

Der Mann fiel nach der Mitteilung der Bank aus allen Wolken und landete dementsprechend ziemlich unsanft in der Realität. Aber wieso? Die Summe muss meine Exfrau zahlen! Wir haben das doch vereinbart! (SFX (Hall))

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Du kannst mit Deiner Frau vereinbaren, was Du willst – das bindet Euch nur untereinander. – Länge 5 sec.

Kreditnehmer seien nach wie vor beide Partner! Daher kann sich die Bank auch aussuchen, bei wem sie die ausstehenden Gelder eintreibt. Der Mann kann zwar dann auf zivilrechtlichem Wege versuchen, bei seiner Ex-Frau die ihm zustehenden Gelder einzutreiben. Das steht aber auf einem anderen Blatt – als der gemeinsame Kreditvertrag mit der Bank. Swen Walentowski empfiehlt daher allen Ex-Partnern in spe:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec. 

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Absage
 

++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazinbeitrag  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.