Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung
Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für gemeinsame Bankdarlehen. Daran ändert auch die Erklärung des Ex-Partners nicht, er werde die Schulden bezahlen. So hat das Landgericht Coburg entschieden.
Beitrag:
Wenn zwei sich lieben, hängt der Himmel voller Sterne. Wenn sie sich nicht mehr lieben, hängen da oben nur noch Probleme. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ein Ehepaar hat bei seiner Bank einen Kredit in Höhe von 21.000 Euro aufgenommen. Zwei Jahre später trennten sie sich und haben bei der Trennung vereinbart, dass die Frau diesen Kredit weiter abbezahlt, während der Mann zwei andere Kredite weiter abbezahlt. Das tat die Frau allerdings nicht und dann hat die Bank gesagt: Na gut, ich habe noch jemand anders – nämlich den Ex-Ehemann – an dem halte ich mich schadlos, der soll jetzt den Kredit abbezahlen. – Länge 22 sec.
Der Mann fiel nach der Mitteilung der Bank aus allen Wolken und landete dementsprechend ziemlich unsanft in der Realität. Aber wieso? Die Summe muss meine Exfrau zahlen! Wir haben das doch vereinbart! (SFX (Hall))
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Du kannst mit Deiner Frau vereinbaren, was Du willst – das bindet Euch nur untereinander. – Länge 5 sec.
Kreditnehmer seien nach wie vor beide Partner! Daher kann sich die Bank auch aussuchen, bei wem sie die ausstehenden Gelder eintreibt. Der Mann kann zwar dann auf zivilrechtlichem Wege versuchen, bei seiner Ex-Frau die ihm zustehenden Gelder einzutreiben. Das steht aber auf einem anderen Blatt – als der gemeinsame Kreditvertrag mit der Bank. Swen Walentowski empfiehlt daher allen Ex-Partnern in spe:
O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Absage
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