Category Archives: DAV

10Feb/09

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Anmod: Wer aussteigen will und dafür die Autotür öffnet, darf dies nur dann, wenn sich zu dieser Zeit kein Fahrzeug von hinten nähert. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin.

Beitrag:  

Es war die klassische Situation: Frau und Kinder stiegen auf der Beifahrerseite aus, „Vater Familienoberhaupt“ und Fahrer schaute kurz in den Rückspiegel und wollte ebenfalls aussteigen – auf seiner Seite.
Doch da kam ein Müllfahrzeug – und kollidierte direkt mit der Fahrertür:

O-Ton: SFX

Der Mann wollte den Schaden ersetzt haben, die Entsorgungsfirma sah dies aber gar nicht ein – und so traf man sich vor dem Kammergericht Berlin. Dies entschied zugunsten des Fahrers – im Müllfahrzeug!!
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Derjenige, der auf der Fahrerseite aussteigt, ist verpflichtet, den fließenden Verkehr ganz genau zu beobachten, weil der fließende Verkehr immer Vorrang hat. In unserem Fall hat der Aussteigende versucht, sich damit zu rechtfertigen, der Müllwagen habe angehalten, als er in den Rückspiegel geschaut hat. – Länge 15 sec.

Darum habe er gedacht: Der Müllwagen steht dort und entsorgt die Tonnen. Aber dafür hatten die Richter kein Verständnis:

O-Ton: Selbst da hat das Kammergericht gesagt: Durch einen Blick in den Rückspiegel kann man nicht drauf schließen, dass der Müllwagen Müll aufnimmt. Es ist durchaus – und so war es ja auch in diesem Fall – der Müllwagen hat nur kurz angehalten ohne Müll aufzunehmen. Und der Fahrer hätte also, bevor er aussteigt, unbedingt nochmals in den Rückspiegel und sich vergewissern müssen, dass sich wirklich kein Fahrzeug von hinten nähert. – Länge 20 sec.  

Und da diese Situation sich überall wiederholen kann, hat Bettina Bachmann noch folgenden Tipp parat:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Bei Unfällen und Streitigkeiten über ein mögliches Mitverschulden sollte man immer direkt einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Experten sowie weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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04Feb/09

O-Ton: „Betreten auf eigene Gefahr“ auch im Wald

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene fuhr mit seinem Fahrrad auf einem Waldweg. Er kam zu einer Stelle, an der sich der Waldweg verengte und in einer breit angelegten Treppe mündete. Er fuhr aber über die Treppe rüber, stürzte und hat sich mehrere Verletzungen zugezogen. Er wollte dann vom Waldbesitzer den Schadensersatz und Schmerzensgeld von insgesamt 6.500 Euro. – Länge 18 sec

Weder vom Landgericht noch vom Oberlandesgericht bekam der Radler Recht. Beide Instanzen urteilten: Den Waldbesitzer trifft keine Schuld an dem Unfall. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Feb/09

O-Ton: Haftung für Bankdarlehen nach Scheidung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.  

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Feb/09

O-Ton: Parken nur für Kunden erlaubt

Die Einzelheiten dazu erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: In dem Fall ließ der Betreiber eines Parkplatzes an einem Einkaufszentrum ein Auto abschleppen, in dem keine Parkscheibe ausgelegt war, obwohl dies vorgeschrieben war. Nach vier Stunden ließ er das Fahrzeug abschleppen von seinem Abschleppunternehmer. Und der Besitzer musste dann 165 Euro bezahlen, um das Auto wieder auszulösen. Dieses Geld wollte er vom Betreiber des Parkplatzes wieder haben. – Länge 20 sec.

Doch die Richter gaben in zwei Instanzen dem Parkplatzbetreiber Recht, er musste nicht zahlen. Immerhin habe er klare Regeln für das Parken aufgestellt und den Autofahrer mit dem Abschleppen auch nicht schikaniert. Nachzulesen ist dies alles unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Feb/09

O-Ton: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene hat mit seinem Sohn und weiteren Vätern und Kindern auf dem Bolzplatz gekickt. Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 20 sec

In der zweiten Instanz bekam er dann endlich Recht, denn dieses Umknicken sei natürlich ein Unfall, befand das Oberlandesgericht. Alles zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

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