Category Archives: DAV

26Mai/09

O-Ton: Türsteher kein Grund für Mietminderung

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Vermieter klagte gegen die Mietminderung und gewann. Grundsätzlich könne die Beeinträchtigung des Zugangs einen „erheblichen Umfeldmangel“ darstellen. Ein massiver Mangel konnte aber hier nicht entdeckt werden. Schließlich gab es ja noch einen anderen Eingang von der Straße aus zu dem Internetcafe, und dort liefen sie nicht Gefahr, von einschüchternden Türstehern aufgehalten zu werden. – Länge 23 sec.

Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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26Mai/09

O-Ton + Magazin: Versandhandel kann nicht liefern

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Voraussetzung ist nämlich, dass diese Aufwendungen wegen der Nichtlieferung vergeblich waren. Vergeblich sind sie dann, wenn sie völlig nutzlos sind. Hier haben die Richter gesagt: Mensch, liebe Frau, Du hast den Putz und die Farbe immer noch. Die Farbgestaltung hellgelb und creme ist auch so gewählt, dass es in anderen Möbelhäusern passende Möbel dazu gibt. Deshalb war die Renovierung nicht vergeblich, und deshalb kannst Du in diesem Fall kein Geld bekommen. – Länge 22 sec.

In dem Fall hatte eine Frau ihr Wohnzimmer in den Farben einer bestellten Couch gemalert, die dann nicht geliefert werden konnte. Alle Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Versandhandel kann nicht liefern – für welche Kosten haftet er?

Wer beim Versandhandel bestellt, darf darauf vertrauen, dass auch so wie bestellt geliefert wird. Ist das Versandhaus dazu nicht in der Lage, haftet es dem Kunden auf Schadensersatz. Dafür gelten jedoch ganz bestimmte Bedingungen. Hören Sie mal den ganzen Fall, den das Landgericht Coburg entschieden hat.

Beitrag:

Schöne bunte Katalogwelt! Eine Frau wollte ihr Wohnzimmer im wahrsten Sinne des Wortes „aufmöbeln“ und bestellte! Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In dem Fall hatte eine Frau bei einem Versandhaus eine Couchgarnitur mit Hocker für etwa 1.700 Euro bestellt. In Erwartung des neuen Schmuckstücks verpasste sie ihrem Wohnzimmer ein neues Facelifting. – Länge 10 sec.

Vorfreude – schönste Freude. Allerdings währte die nur so lange, bis die Mitteilung vom Versandhaus eintraf. „Wir können nicht wie bestellt liefern“! Man konnte sich nicht einigen – und so landete der Fall vor Gericht.

O-Ton: Nun wollte die Klägerin rund 500 Euro für Textilfaserputz und rund 700 Euro für ihre Arbeitsleistung ersetzt bekommen. Sie begründete dies damit, dass die Renovierung farblich exakt auf das Sofa abgestimmt gewesen und deshalb jetzt für sie nutzlos sei. – Länge 12 sec.

Grundsätzlich sind Leistungen zu ersetzen, die im Vertrauen auf die Lieferung des Sofas gemacht wurden. Allerdings, so erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski weiter:

O-Ton: Grundsätzlich könnte die Frau also Recht bekommen, aber wenn ich sage „grundsätzlich“ heißt dies hier „im Besonderen“ nicht. Voraussetzung ist nämlich, dass diese Aufwendungen wegen der Nichtlieferung vergeblich waren. Vergeblich sind sie dann, wenn sie völlig nutzlos sind. Hier haben die Richter gesagt: Mensch, liebe Frau, Du hast den Putz und die Farbe immer noch. Die Farbgestaltung hellgelb und creme ist auch so gewählt, dass es in anderen Möbelhäusern passende Möbel dazu gibt. Deshalb war die Renovierung nicht vergeblich, und deshalb kannst Du in diesem Fall kein Geld bekommen. – Länge 32 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen sowie den passenden Rechtsbeistand für juristische Auseinandersetzungen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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14Mai/09

O-Ton: Überwiegende Haftung für Pannen-Brummi

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Normalerweise trifft den Motorradfahrer die volle Schuld, weil er gegen das sogenannte Sichtfahrgebot verstoßen hat. In dem Fall war es aber so, dass der LKW nicht richtig ausgewichen ist und auch keinen Warnblinker gesetzt hat. Deshalb musste der LKW-Fahrer selbst 60 Prozent des Schadens tragen und den Motorradfahrer traf nur eine Mitschuld von 40 Prozent. – Länge 21 sec.

Übrigens: Bei Unfällen kann man unter www.schadenfix.de den Unfallbogen gleich online ausfüllen und direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt senden.

 

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14Mai/09

O-Ton: Pannen beim Be- und Entladen kein Verkehrsunfall

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist keine Unfallflucht, weil eine Panne beim Be- und Entladen eines LKWs gar kein Verkehrsunfall ist. Wo kein Verkehrsunfall, da auch keine Unfallflucht. Das Auto war ja aus, es war nicht in Betrieb, es ging nur um Be- und Entladen, das ist nicht Teilnahme am Straßenverkehr, somit kann auch keine Unfallflucht vorliegen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Mai/09

O-Ton + Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Ausführliche Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein

Nicht immer ist schnelles Geld auch gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten.

Text:

Der Mann war richtig von Pech verfolgt – im Jahre 1977 war er bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Im Jahr 2004 hat er wieder einen Verkehrsunfall gehabt und wurde wieder verletzt und musste Anfang 2005 in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt werden. – Länge 10 sec.

Der Mann war damit daheim – und die Versicherung vom ersten Unfall, der mittlerweile fast 30 Jahre zurück lag, machte ihm ein Angebot: Gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 44.000 Euro erklärte sich der Mann bereit ….

O-Ton: … auf alle weiteren Ansprüche aus dem ersten Unfall zu verzichten. Somit war er da vollständig abgefunden für den ersten Unfall von 1977. – Länge 8 sec.

Dann stellte sich aber heraus, dass die Dienstunfähigkeit nicht – wie er geglaubt hatte – auf den zweiten, sondern auf Spätschäden aus dem ersten Unfall zurückzuführen war. Deshalb wollte er weitere rund 37.000 Euro Verdienstausfall wegen des ersten Unfalls von der Versicherung erstreiten – und zog vor Gericht und scheiterte! Swen Walentowski:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Bei solchen Entscheidungen sollte man sich des Risikos einer ungünstigen Entwicklung bewusst sein und einen Experten konsultieren – und nicht nur bei Abfindungen.

O-Ton: Vor der Unterschrift auf jeden Fall zum Anwalt. Also beim Verkehrsunfall nicht nur wenn Personenschaden vorliegt, immer zum Anwalt gehen. Einmal, weil es eine Verteilung nach Quoten gibt, und dann auch noch, weil das Unfallopfer die Anwaltskosten ersetzt bekommt, von der gegnerischen Versicherung. – Länge 15 sec.

Informationen zu diesem Fall und auch die Möglichkeit, schon online einen Unfallbogen auszufüllen und direkt an einen Verkehrsanwalt zu schicken findet sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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