Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das ist keine Unfallflucht, weil eine Panne beim Be- und Entladen eines LKWs gar kein Verkehrsunfall ist. Wo kein Verkehrsunfall, da auch keine Unfallflucht. Das Auto war ja aus, es war nicht in Betrieb, es ging nur um Be- und Entladen, das ist nicht Teilnahme am Straßenverkehr, somit kann auch keine Unfallflucht vorliegen. – Länge 20 sec.
Weitere Infos zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.
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