Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Normalerweise trifft den Motorradfahrer die volle Schuld, weil er gegen das sogenannte Sichtfahrgebot verstoßen hat. In dem Fall war es aber so, dass der LKW nicht richtig ausgewichen ist und auch keinen Warnblinker gesetzt hat. Deshalb musste der LKW-Fahrer selbst 60 Prozent des Schadens tragen und den Motorradfahrer traf nur eine Mitschuld von 40 Prozent. – Länge 21 sec.
Übrigens: Bei Unfällen kann man unter www.schadenfix.de den Unfallbogen gleich online ausfüllen und direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt senden.
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