O-Ton + Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Ausführliche Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein

Nicht immer ist schnelles Geld auch gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten.

Text:

Der Mann war richtig von Pech verfolgt – im Jahre 1977 war er bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Im Jahr 2004 hat er wieder einen Verkehrsunfall gehabt und wurde wieder verletzt und musste Anfang 2005 in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt werden. – Länge 10 sec.

Der Mann war damit daheim – und die Versicherung vom ersten Unfall, der mittlerweile fast 30 Jahre zurück lag, machte ihm ein Angebot: Gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 44.000 Euro erklärte sich der Mann bereit ….

O-Ton: … auf alle weiteren Ansprüche aus dem ersten Unfall zu verzichten. Somit war er da vollständig abgefunden für den ersten Unfall von 1977. – Länge 8 sec.

Dann stellte sich aber heraus, dass die Dienstunfähigkeit nicht – wie er geglaubt hatte – auf den zweiten, sondern auf Spätschäden aus dem ersten Unfall zurückzuführen war. Deshalb wollte er weitere rund 37.000 Euro Verdienstausfall wegen des ersten Unfalls von der Versicherung erstreiten – und zog vor Gericht und scheiterte! Swen Walentowski:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Bei solchen Entscheidungen sollte man sich des Risikos einer ungünstigen Entwicklung bewusst sein und einen Experten konsultieren – und nicht nur bei Abfindungen.

O-Ton: Vor der Unterschrift auf jeden Fall zum Anwalt. Also beim Verkehrsunfall nicht nur wenn Personenschaden vorliegt, immer zum Anwalt gehen. Einmal, weil es eine Verteilung nach Quoten gibt, und dann auch noch, weil das Unfallopfer die Anwaltskosten ersetzt bekommt, von der gegnerischen Versicherung. – Länge 15 sec.

Informationen zu diesem Fall und auch die Möglichkeit, schon online einen Unfallbogen auszufüllen und direkt an einen Verkehrsanwalt zu schicken findet sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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