Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gesagt, ja, aber die medizinisch-psychologische Untersuchung ist so schlecht ausgefallen, dass die Gefahr besteht, dass er weiterhin mit Alkohol im Verkehr unterwegs ist, egal mit welchem Verkehrsmittel, und deshalb die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden ist. – Länge 15 sec.
Weitere Einzelheiten zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Betrunken Fahrrad gefahren – Führerschein weg!
Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren – weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder „nur“ mit einem Fahrrad unterwegs war. Hören Sie mal den ganzen Fall.
Text:
O-Ton: Ein Fahrradfahrer war mit 1,98 Promille unterwegs und ist erwischt worden. – Länge 4 sec.
… erzählt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Doch was sich so kurz und schmerzlos anhört, hatte für den Betroffenen heftige Konsequenzen.
O-Ton: Tja, dann wurde er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und die Behörde hat mal überlegt: Jetzt überprüfe ich mal dessen generelle Fahrtauglichkeit – auch hinsichtlich eines Autos – und hat einen Idiotentest machen lassen, die sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung. – Länge 13 sec.
Dies passiert immer dann, sagt der Verkehrsrechtsexperte, wenn Zweifel bestehen, dass der Mann nicht nur feucht-fröhlich mit dem Fahrrad, sondern auch mit dem Auto unterwegs ist.
O-Ton: So viel Alkohol und dann noch auf dem Fahrrad sitzen können, deutet nämlich auf eine gewissen Gewöhnung hin. Außerdem hat er bei dem Test, bei dem Idiotentest, nicht so gut abgeschnitten und deshalb ist ihm der Führerschein entzogen worden. – Länge 11 sec.
O-Ton: SFX
Der Mann klagte gegen die Entscheidung und sagte, er wäre schließlich nur mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, nicht mit dem Auto. Damit habe er sich bewusst gegen das Autofahren mit Alkohol entschieden. Zudem sei dies das erste Mal gewesen, dass er mit Promille gestoppt wurde. Swen Walentowski:
O-Ton: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das anders gesehen und hat gesagt, ja, aber die medizinisch-psychologische Untersuchung ist so schlecht ausgefallen, dass die Gefahr besteht, dass er weiterhin mit Alkohol im Verkehr unterwegs ist, egal mit welchem Verkehrsmittel, und deshalb die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden ist. – Länge 15 sec.
Weitere Einzelheiten zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.
Absage
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