Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

23Apr/09

Kollegengespräch: Mit Schlöndorff im Kanzleramt

Von hier aus beobachtete er das Treiben: Reinigungskräfte, Staatssekretäre, Referenten und Minister strebten ins Zentrum der Macht. Cicero-Redakteurin Martina Fietz hat ihn begleitet und antwortet auf folgende Fragen.

1. Wie haben Sie denn Schlöndorf im Kanzleramt erlebt?
2. Was war für ihn das Interessanteste im Kanzleramt?
3. Wie haben die „normalen“ Journalisten darauf reagiert, dass Schlöndorf im Kanzleramt war?

 

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22Apr/09

O-Ton: BGH stärkt Vermieterrechte

Dr. Katharina Freytag vom Deutschen Anwaltverein sieht aber dadurch keine Mieterhöhungswelle:

O-Ton:

In dem Fall hatte ein Kölnerin die Miete für ihre beiden Terrassen um 182 Euro monatlich gemindert – mit der Begründung, sie könnten nur zu 25 % angerechnet werden.

 

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16Apr/09

O-Ton: „Bastlerfahrzeuge“ haben Mängel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Nein, Sie bekommen das Geld nicht zurück und zwar deswegen, weil derjenige, der ein Fahrzeug kauft, das als Bastlerfahrzeug bezeichnet ist, davon ausgehen muss, dass sich am Fahrzeug erhebliche Mängel befinden. – Länge 12  sec.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

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16Apr/09

O-Ton: Fußgänger auf der Fahrbahn

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Fußgänger war dreist genug, Geld zu verlangen. Das hat aber das Kammergericht Berlin abgelehnt, da den Autofahrer keinerlei Verschulden an dem Unfall traf. Er konnte davon ausgehen, dass der Fußgänger bei einer roten Ampel erstens nicht die Straße überquert und zweitens, dann, wenn er schon zurück gelaufen war, nicht nochmals dem Bus ausweichen würde, in dem er auf die Fahrbahn läuft, sondern dass er dem Bus ausweicht, in dem er auf den Bürgersteig zurück läuft. – Länge 28 sec.

Weitere Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de

 

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16Apr/09

O-Ton + Magazin: Schleudertrauma

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.

Doch der Hausarzt konnte zweifelsfrei nachweisen, dass die Schmerzen von dem Unfall stammen – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld. Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Schleudertrauma auch bei geringen Geschwindigkeiten möglich

Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter „Harmlosigkeitsgrenze“ kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht Rüdesheim hat in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen.

Beitrag:

Der Auffahrunfall ereignete sich fast im Zeitlupentempo – mit wenigen Stundenkilometern fuhr ein Wagen auf den anderen auf. In dem vorderen Auto saß eine Frau auf dem Beifahrersitz – und klagte nach der Kollision über heftige Nackenschmerzen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.

Das war ein Fall nicht nur für die Juristen, sondern auch für die Gutachter. Denn: Ein Schleudertrauma bei hohen Geschwindigkeiten ist bekannt, aber wenn der Wagen ganz langsam auffährt? Bettina Bachmann:

O-Ton: Unterhalb dieser Harmlosigkeitsgrenze von zehn Kilometer ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass ein Schleudertrauma aufgrund des Unfalls eingetreten ist, aber in dem Fall hat der Hausarzt der Geschädigten ganz eindeutig nachweisen können und ganz nachvollziehbar dargelegt, dass es vor dem Unfall keine Verletzungen gegeben hat, so dass die jetzt eingetretenen Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich aufgrund des Unfalls eingetreten sind. – Länge 24 sec.

Das Gericht ist dem gefolgt – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld.

O-Ton: In dem Fall hat sich der Gang zum Anwalt gelohnt, zumal es jetzt auch durch ein neues Internetportal, dass die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de betreibt, wesentlich einfacher ist, Kontakt zum Anwalt aufzunehmen. Länge 12 sec.

Hier kann man beispielsweise sofort den Unfallbogen online ausfüllen sowie einen Verkehrsrechtsexperten kontaktieren, damit den Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

 

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