Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

16Apr/09

O-Ton + Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam.
Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens.
– Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie jedem von uns passieren kann, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Das Dilemma der beiden: Sie hatten nur Beulen und Kratzer an ihren Fahrzeugen, allerdings gab es niemanden, der den Unfall beobachtet hatte. Und der Richter bekam zwei völlig verschiedene Versionen der Kollision zu hören:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass es keine Zeugen für den Unfall gab und jeder der beiden Beteiligten den Hergang so schilderte, als ob er sich ganz vorschriftsmäßig verhalten hätte. D.h. derjenige, der abbiegen wollte, hat geblinkt, hat die Geschwindigkeit reduziert, hat nach hinten geschaut, ob keiner kommt. Der Motorradfahrer hat behauptet, dass der Autofahrer nicht geblinkt habe, dass er nicht die Geschwindigkeit reduziert habe und deswegen für ihn überhaupt nicht ersichtlich gewesen sein, dass dieser hätte abbiegen wollen, worauf er unbesorgt zum Überholen habe ansetzen können. – Länge 30 sec.

Also, Justizia – ein dicker Brocken? Zu wem neigt sich die Waage? Bettina Bachmann:

O-Ton: Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens. – Länge 10 sec.

Gerade in solch komplizierten Fällen kann einem anwaltliche Beratung manchen Ärger ersparen. Unter www.schadenfix.de gibt es jetzt ein neues und komfortables Angebot der Verkehrsrechtsanwälte, damit Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

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07Apr/09

O-Ton: „Dicke Eier an Ostern“

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall hat ein Beschäftigter eines Baumarktes gemeinsam mit seiner Kollegin die Osterdekoration aufgebaut. Beim Aufbauen hat er der Kollegin gesagt, sie stehen ja auch auf dicke Eier, was? Er hat noch weitere verbale sexuelle Belästigungen losgelassen, aber immer wenn andere dabei waren. Das Gericht hat die vom Arbeitgeber erteilte Kündigung für unwirksam erklärt, weil es gesagt hat: Der Mann arbeitet 27 Jahre im Baumarkt, 26 Jahre davon unbeanstandet. Man hätte erst mildere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder ein ernstes Gespräch machen müssen, bevor man ihn einfach kündigt. – Länge 28 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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07Apr/09

O-Ton: Kein Schadensersatz für Inlineskater

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Eine Inlineskaterin war unterwegs und fiel über einen Gartenschlauch, der über die Straße gelegt war. Sie verletzte sich und verlangte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Eigentümerin des Grundstücks, von dem Gartenschlauch kam. – Länge 12 sec.

Jedoch ohne Erfolg, der Gartenschlauch war klar als Hindernis zu erkennen. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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07Apr/09

O-Ton: Kein Nutzungsausfall für Reitpferd

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Klägerin hatte ein Pferd, was sie zum privaten Ausritt benutzt hat. Bei einem Ausritt kam es zu einem Unfall und das Pferd wurde verletzt und benötigte neun Monate, damit es wieder völlig gesund wird. Nachdem die Haftpflichtversicherung des Schädigers alle Behandlungskosten bezahlt hat, wollte die Klägerin auch noch die Kosten für die Unterstellung und für das Futter des Pferdes während der Genesungszeit haben, das waren rund 2.300 Euro. – Länge 23 sec.

Mit diesem Anliegen scheiterte sie aber in allen Instanzen. Den ganzen Fall und die Gründe der Richter sind nachzulesen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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07Apr/09

O-Ton + Magazin: Außenseite der Fenster streichen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft weist auf allgemeingültige Klauseln für Schönheitsreparaturen hin:

O-Ton: Zu den Schönheitsreparaturen gehören klassischerweise neben dem regelmäßigen Streichen der Räume, der Wände und der Decken, auch das Streichen der Heizungen und der Heizungsrohre sowie das Streichen der Innentüren als auch das Streichen der Fenster und Außentüren von innen. Das ist auch die klassische Formulierung, die auch rechtmäßig ist. – Länge 18 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und die umstrittenen Formulierungen aus dem Mietvertrag – findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Mieter muss nicht Außenseite der Fenster streichen

Eine Klausel in einem Mietvertrag, die den Mieter generell zum Streichen der Fenster verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, auch die Außenseite der Fenster zu streichen. Auf dieses mieterfreundliche Urteil des Kammergerichts Berlin vom 17. September 2007 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Beitrag:

Fast in allen Mietverträgen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, gibt es diese Klauseln für Schönheitsreparaturen:

O-Ton: Zu den Schönheitsreparaturen gehören klassischerweise neben dem regelmäßigen Streichen der Räume, der Wände und der Decken, auch das Streichen der Heizungen und der Heizungsrohre sowie das Streichen der Innentüren als auch das Streichen der Fenster und Außentüren von innen. Das ist auch die klassische Formulierung, die auch rechtmäßig ist.

O-Ton: SFX

O-Ton: In diesem Fall war es allerdings so, dass der Mieter verpflichtet worden ist – neben den ganzen anderen Sachen wie Heizungen, Räume etc. – so wie der in Anführungsstrichen ´der Türen und Fenster´. Es gab also keinen Zusatz ´nur von der Innenseite´. – Länge 40 sec.  

Nach dem Auszug des Mieters aus dem Reihenhaus klagte der Eigentümer gegen ihn unter anderem auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Insgesamt wollte der Vermieter über 16.000 Euro haben. Die Kontrahenten trafen sich zuerst vor dem Amtsgericht, dann vor Kammergericht. In beiden Fällen scheiterte der Vermieter. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:.

O-Ton: Hier hat der Vermieter nämlich eine unzulässige Klausel eingeführt, nämlich die Klausel, dass man Türen und Fenster streichen muss. Damit wird die gesamte Schönheitsreparaturklausel, also die gesamte Klausel, die den Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, unwirksam. – Länge 9 sec

Der Mieter bekam Recht, der Vermieter blieb auf den 16.000 Euro sitzen. Der Fall zeigt zum einen, dass man als Mieter nicht immer klein bei geben sollte. Aber auch: Als Vermieter sollte man Standardformulare für Mietverträge auf ihre Rechtswirksamkeit prüfen lassen sollten. Swen Walentowski:

O-Ton: Es lohnt sich immer, einen Vertragscheck mit dem Hausanwalt zu vereinbaren und alle mal regelmäßig zu überprüfen, ob sie noch dem Recht entsprechen. – Länge 8 sec.

Experten für Mietrecht in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05.

Absage

 

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