Category Archives: Recht

13Feb/09

Weniger Kunden – keine Miete

Die Richter sahen jedoch die Frau im Recht. Das Mietobjekt weise einen so massiven Mangel auf, dass eine vollständige Mietminderung angemessen sei. Der Zugang zu einem Ladenlokal sei die Voraussetzung der vertragsgemäßen Nutzung. Dies gelte in besonderem Maße für einen Souvenirladen, der auf Laufkundschaft angewiesen sei. Dass der Vermieter nicht die Verantwortung für die Beeinträchtigungen trage, sei nicht relevant. Die Möglichkeit einer derartigen Beeinträchtigung sei ein von ihm zu tragendes Risiko.

Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.

13Feb/09

Einsicht in fremde Einzelabrechnungen

Das Gericht gab den Eigentümern Recht. Der Jahresabrechnung komme wesentliche Bedeutung zu. Sie diene zum einen der Rechnungslegung und damit der Kontrolle des Verwalters, zum anderen der Aufteilung der Kosten und Erträge. Die Eigentümer könnten die Richtigkeit der Abrechnung aber nur überprüfen, wenn sie Einblick in alle Unterlagen, wie etwa Buchungsunterlagen, Rechnungen und Angebote bekommen. Der Beschluss der Eigentümer umfasse auch die Genehmigung der fremden Einzelabrechnungen. Daher müsse jeder einzelne Eigentümer diese auch kontrollieren können.

Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass ein solches Recht zur Einsicht in die Unterlagen nicht nur vor der Abstimmung über die Jahresabrechnung besteht, sondern auch danach. Weitere Informationen und eine Anwaltssuche findet man unter www.mietrecht.net.

13Feb/09

Vermieter müssen Graffiti beseitigen

Der Richter verurteilte den Vermieter zur Beseitigung der Graffiti und zur Instandsetzung des Eingangsbereiches. Graffiti seien ein Mangel der Mietsache. Ein Mietvertrag umfasse auch die Nutzung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile wie einen Eingangsbereich. Für den vom Vermieter sicherzustellenden „vertragsgemäßen Gebrauch“ müsse als Maßstab unter anderem die Ortssitte, der Zustand bei der Anmietung und die Miete herangezogen werden. Der Umfang der Schmierereien überschreite das Maß des Ortsüblichen. Zudem gebe es in Berlin eine Verpflichtung, Graffiti, die schon von den Wegen aus zu erkennen seien, zu beseitigen. Die pauschale Behauptung des Vermieters, in Kreuzberg sei beinahe jedes Haus beschmiert, überzeuge nicht. Auch bei einer relativ günstigen Miete müsse der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nachkommen.

Die Mietrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Graffiti als Hausreinigungskosten auf die Mieter umlegen können. Bei der Prüfung von Mietverträgen und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter helfen Mietrechtsanwälte in der Nähe. Diese und weiter Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.

13Feb/09

Bei Praxisausfall voller Schadensersatz

Die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil ein von ihr beauftragter Gutachter zu dem Ergebnis kam, dass die ausgefallenen Behandlungstermine im Laufe des Jahres hätten nachgeholt werden können. Der klagende Arzt wiederum argumentierte, dass seine Praxis voll ausgelastet sei und daher ein Nachholen von Terminen nicht in Betracht komme. Überdies behandele er nicht nur Stammpatienten, sondern auch Akut- und Neupatienten.

Die Richter folgten der Argumentation des Arztes. Neue Patienten habe er in dieser Zeit nicht gewinnen können und allein deswegen schon einen Verdienstausfall. Aufgrund der nachgewiesenen vollen Auslastung der Praxis habe er auch die Termine der Stammpatienten nicht nachholen können. Den insgesamt in dem betroffenen Jahr – trotz Praxisausfall – nachgewiesenen Umsatzzuwachs habe er nachvollziehbar mit dem Florieren seiner Praxis begründen können. Bei der Schadenssumme müsse er sich aber die durch die Schließung der Praxis eingesparten Kosten anrechnen lassen.

13Feb/09

Hund ohne Leine als Unfallursache

In der Berufungsinstanz hatte sie Erfolg. Zwar widersprachen sich die Zeugenaussagen darin, ob ein direkter Kontakt mit dem Hund Ursache des Sturzes war. Dies war für die Richter jedoch nicht ausschlaggebend. Der Sturz habe sich in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang ereignet. Daher spreche der so genannte „Anscheinsbeweis“ – nach aller Erfahrung spricht der Anschein dafür, dass es sich so verhalten hat – dafür, dass der Hund den Unfall verursacht habe, da er nicht angeleint gewesen sei. Die Anleinverpflichtung aus einer Verordnung der Stadt besage nämlich, dass Hunde auf Straßen und in Anlagen nur angeleint geführt werden dürften.

Auch bei Unfällen außerhalb des regulären Straßenverkehrs hilft ein Anwalt. Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de. Unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent/min) kann man sich zu Bürozeiten auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt des DAV verbinden lassen.