Auch das Unternehmen beharrt auf seinem Standpunkt und will ihn bis zur letzten Instanz durchfechten. Die Werbung mit dem umstrittenen Begriff solle auf keinen Fall geändert werden: „Wir sind hundertprozentig davon überzeugt, dass unsere Garantie mit dem Begriff lebenslang bezeichnet werden kann. Deshalb werden wir alle unsere Rechtsmittel ausschöpfen“, betonte der für Europa zuständige Vertriebs- und Marketingchef Alain Visser in der Automobilwoche.
Für Opel stehe auch der Ruf der Marke auf dem Spiel, sagte Visser. „Es geht auch um die Glaubwürdigkeit des Garantieangebots, die in manchen Presseberichten angezweifelt wurde. Das war nicht gerade erfreulich.“ Die Kunden würden das neue Garantieversprechen ausnahmslos gutheißen, betonte Visser. „Nach Aussage der Händler, mit denen ich gesprochen habe, gab es nur positive Reaktionen auf unser Garantieversprechen.“
Die Wettbewerbszentrale will den Fall noch aus einem anderen Grund juristisch geklärt sehen: „Die Frage, was eine lebenslange Garantie bedeutet, ist nicht nur für die Autobranche interessant“, sagte Anwalt Ottofülling. Die Meinung der Wettbewerbszentrale dazu sei unverändert: „Man kann nicht plakativ von lebenslanger Garantie sprechen und dann eine Laufleistungsbeschränkung in der Fußnote erwähnen.“
Als weitere gravierende Einschränkung betrachtet die Wettbewerbszentrale die Limitierung der Lebenslang-Garantie auf den Erstbesitzer. Folgebesitzer kommen bisher nicht in den Genuss der lebenslangen Garantie. „Wir arbeiten daran“, versichert Visser. Es werde auch für Folgebesitzer eine „vernünftige Lösung“ geben. Wie viel die Kunden dafür bezahlen müssen, stehe aber noch nicht fest.
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