O-Ton: Inflationsausgleichsprämie: Benachteiligung befristet Beschäftigter unzulässig

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Jahr 2023 steuer- und abgabenfrei gewähren können. Die Höhe der IAP ist frei wählbar, beträgt aber maximal 3.000 Euro. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern bei der Zahlung unzulässig ist.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn gesagt wird, jede Vollzeitstelle kriegt die Summe X, dann kriegt die auch jeder – ob befristet eingestellt oder auch nicht. Wenn der Arbeitgeber das nicht macht, dann benachteiligt er die befristeten Angestellten unangemessen und das darf er nicht. – Länge 13 sec.

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