Magazin + O-Ton: Betreuungskosten für Hund nicht immer steuerlich absetzbar

 Auch für Hunde können Betreuungskosten entstehen. Allerdings sind die Kosten für einen „Dogsitter“ schwer als so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn die Hunde außerhalb von Wohnung und Garten des Steuerpflichtigen betreut werden. So entschied das Finanzgericht Münster.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Gericht hat ausschließlich den Fall behandelt, dass die Hunde außerhalb des Gartens und des Hauses betreut werden. So wie die Richter aber argumentiert haben, könnte man durchaus annehmen und den Schluss ziehen, dass wenn die Hunde zuhause oder im eigenen Garten betreut worden wären, dass diese Kosten durchaus absetzbar gewesen wären. Es kommt also auf die Argumentation an, wo die Hunde betreut worden sind und welche Kosten dafür entstanden. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Magazin: Betreuungskosten für Hund nicht immer steuerlich absetzbar

Auch für Hunde können Betreuungskosten entstehen. Fraglich ist, ob diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Die Kosten für einen „Dogsitter“ sind dann nicht als so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn die Hunde außerhalb von Wohnung und Garten des Steuerpflichtigen betreut werden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Eigentlich wäre es ein Fall zum Bellen:

O-Ton:

Aber er ist natürlich völlig ernst. Ein Mann zahlte für die Betreuung seiner Hunde, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Mann war ein bisschen traurig. Der hatte nämlich Hunde und hat in einem Jahr für den Dogsitter rund 2.750 Euro und im nächsten Jahr 4.700 Euro bezahlt. – Länge 10 sec.

Für all diejenigen, die den Begriff Dogsitter noch nie gehört haben – das ist eine simple Nanny für Vierbeiner!

O-Ton: SFX

Allerdings war das Finanzamt gar nicht so überzeugt davon, dass dieser Betreuungsservice steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden könnte.

O-Ton: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ja generell absetzbar. Dazu gehört zum Beispiel Kochen, Wäschepflege, Einkauf von Verbrauchsgütern, Reinigung und Pflege der Räume sowie des Gartens, Versorgung und Betreuung von Kindern und kranken Haushaltsangehörigen usw. Möglicherweise aber auch Betreuung für den Hund, wenn es nämlich ums Füttern geht, Fellpflege und das Ausführen des Hundes, weil das nämlich auch regelmäßig – wie die Reinigung der Wohnung oder die Betreuung der Kinder – vom Steuerpflichtigen selbst oder seinen Familienangehörigen erledigt wird. – Länge 30 sec.

Das Finanzgericht folgte zwar der Meinung des Fiskus und erkannte den Hundeservice nicht an. Allerdings lässt die Begründung trotzdem aufhorchen, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat ausschließlich den Fall behandelt, dass die Hunde außerhalb des Gartens und des Hauses betreut werden. So wie die Richter aber argumentiert haben, könnte man durchaus annehmen und den Schluss ziehen, dass wenn die Hunde zuhause oder im eigenen Garten betreut worden wären, dass diese Kosten durchaus absetzbar gewesen wären. Es kommt also auf die Argumentation an, wo die Hunde betreut worden sind und welche Kosten dafür entstanden. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

Download Magazinbeitrag

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.