Nach Daimler überprüft auch Ford seine Mitarbeiter auf Terrorverdacht und gleicht die Belegschaftsdaten mit entsprechenden Namenslisten der EU und der USA ab. Dazu hat Ford eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und einen „Screening Prozess etabliert“, sagte eine Sprecherin der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche.
„Einmal jährlich werden alle Mitarbeiter überprüft, zudem werden Neueinstellungen einmalig überprüft.“ Im Falle einer Übereinstimmung würde eine Meldung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen.
Bei BMW sieht man laut eines Sprechers „keine Notwendigkeit“ für einen Vergleich der Mitarbeiterdaten mit den Listen von Terrorverdächtigen. Die rechtlichen Anforderungen erfülle der Konzern dennoch: „Unsere Mitarbeiter erhalten ihr Entgelt ausschließlich durch Banküberweisung ausbezahlt, auf ein Konto auf ihren Namen.“ Da die Banken verpflichtet seien, Kontoinhaber zu überprüfen, „halten wir eine nochmalige Prüfung nicht für notwendig“. „Wir überprüfen die Rechtslage“, sagte Opel auf Nachfrage. Volkswagen und Bosch betonen, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Allerdings machten beide Unternehmen keine Angaben dazu, mit welchen Mitteln dies geschehe.
Trotz Kritik von Datenschutzexperten hält Daimler an seinem Vorgehen fest: „Die EU sowie die USA haben zwingende Gesetze zur Durchsetzung von Embargos und zur Terrorismusbekämpfung sowie entsprechende strikt zu beachtende Sanktionslisten erlassen“, begründet ein Sprecher. Personen, die auf diesen Listen stehen, dürfen vom Unternehmen kein Geld, keine Produkte oder Dienstleistungen erhalten. Werden die Gesetze nicht eingehalten, fürchtet der Konzern strafrechtliche Konsequenzen.