Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt. Bislang konnten nur das leibliche Kind des anderen Lebenspartners adoptiert werden. Jetzt ist die Adoption auch möglich, wenn das Kind des Partners zuvor angenommenen wurde.
Rechtsanwältin Christine Martin vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton:
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