O-Ton: Kein Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind von Ex-Partnerin

Jobcenter sind nicht verpflichtet, Kosten für eine größere Wohnung für Besuche eines Kind der Ex-Partnerin zu übernehmen. Das gilt, sofern diese nur die „soziale Mutter“ des Kindes ist. So entschied das Sozialgericht Berlin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Kind sollte alle zwei Wochenenden zusätzlich kommen. Das war aber das Kind des Ex-Partners. Nicht mal das eigene Kind und nicht das durch Adoption angenomme Kind. Obwohl das Jugendamt gesagt hat: Der Umgang ist richtig und gut für das Kind und es ist es auch gewohnt. Aber: Hier geht es nur um das Kindeswohl und nicht um das grundgesetzlich geschützte Umgangsrecht eines Elternteils. – Länge 24 sec.

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