Wenn zwei sich trennen, geht es häufig nicht ohne Streit. Ein Ex-Partner möchte einen finanziellen Ausgleich für Anschaffungen aus der Zeit der Zweisamkeit.
Der andere beharrt häufig darauf, dass dies eine Schenkung für den gemeinsamen Haushalt war.
In einem Fall des Landgerichts Coburg wohnte ein Partner beim anderen kostenlos. Er baute eine Doppelgarage – und wollte nach der Trennung das Geld zurück.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht hat hier aber Finesse bewiesen. Hier muss die Frau keinen Vermögensausgleich zahlen. Der Mann hat ja kostenfrei in dem Haus gewohnt. Es wäre nicht rechtens, wenn die Frau – sie hat ihn umsonst wohnen lassen – dem noch Geld geben muss für die Doppelgarage. Und so hat das Gericht entschieden: Eigentlich ist die Doppelgarage ein Ersatz für die nicht gezahlte Miete. Deshalb musste kein Vermögensausgleich gezahlt werden. – Länge 27 sec.
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Kollegengespräch: Schenkung oder gemeinschaftsbezogene Zuwendung?
Wenn zwei sich trennen, geht es häufig nicht ohne Streit. Ein Ex-Partner möchte einen finanziellen Ausgleich für Anschaffungen aus der Zeit der Zweisamkeit. Der andere beharrt häufig darauf, dass dies eine Schenkung für den gemeinsamen Haushalt war. Derjenige, der etwas zurück haben möchte, muss dann nachweisen, dass es eine so genannte gemeinschaftsbezogene Zuwendung war. Dann besteht ein Anspruch auf Rückgabe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Kann ich eine Schenkung zurückverlangen? Hat man darauf einen Anspruch?
2. Ein solchen Fall hatte das Landgericht Coburg zu entscheiden. Wie war der?
3. Und das wollte er nach der Trennung zurück?
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