O-Ton + Magazin: Auch im Winter – Badewasser muss warm sein

 Jeder Mieter hat einen Anspruch darauf, dass er seine Badewanne mit ausreichend warmem Wasser füllen kann. Der Vermieter muss eine entsprechend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft.

O-Ton: Der Vermieter kann seine Mieter nicht der Jahreszeit anpassen. Jeder Mieter hat nämlich einen Anspruch darauf, dass er mit Heizung und Warmwasser versorgt wird. Das amtsgericht München hat beispielsweise auch entschieden, dass jemand auch eine ganze Badewanne mit warmem Wasser können füllen muss. Und das auch in relativ überschaubarer Zeit und nicht immer wieder seine Gastherme anschmeißen muss. Und die Wassertemperatur muss mindestens 41 Grad betragen. – Länge 24 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Auch im Winter – Badewasser muss warm sein

Jeder Mieter hat einen Anspruch darauf, dass er seine Badewanne mit ausreichend warmem Wasser füllen kann. Der Vermieter muss eine entsprechend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Der Vermieter kann seine Mieter nicht der Jahreszeit anpassen. Jeder Mieter hat nämlich einen Anspruch darauf, dass er mit Heizung und Warmwasser versorgt wird. Das amtsgericht München hat beispielsweise auch entschieden, dass jemand auch eine ganze Badewanne mit warmem Wasser können füllen muss. Und das auch in relativ überschaubarer Zeit und nicht immer wieder seine Gastherme anschmeißen muss. Und die Wassertemperatur muss mindestens 41 Grad betragen. – Länge 24 sec.

… erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft. Der Fall war nicht so einfach: Nach dem Defekt der Gaswasserheizung baute der Vermieter ein neues Warmwasserbereitungsgerät ein.

O-Ton: SFX

Allerdings: Der Zustand war ein anderer als vorher:

O-Ton: Der Mieter meldete sich dann und bemängelte, dass die neue Warmwassertherme völlig unzureichend sei. Es würde sehr lange dauern, bis sich die Badewanne fülle. Zudem werde das Wasser auch nicht ausreichend warm. Also: Er meinte, das Gerät sei ausschließlich als Untertischbatterie für ein Handwaschbecken, die man so aus Zahnarztpraxen kennt, geeignet. – Länge 20 sec.

Der Vermieter dagegen erwies sich vor Gericht als wahrer Menschenfreund: 37 Grad Wassertemperatur seien genug, sonst würden Herz und Kreislauf überlastet und die Haut trockne aus. Das Gericht sah das aber anders, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richterin hat gesagt: Eine Warmwassertherme muss so dimensioniert sein, dass jeder nicht nur über fünfmal hintereinander seine Badewanne auffüllen kann, sondern flott. Und die Wassertemperatur müsse mindestens 41 Grad betragen. – Länge 10 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

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