Ein Wohnungsmieter kann seine Mietrückstände nicht einfach mit der hinterlegten Kaution verrechnen. So urteilte Amtsgericht München im Falle eines Mannes, der mehrere Monate lang die Miete schuldig geblieben war.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Es ist ein so genannter Rechtsirrtum, dass der Mieter einfach sagen kann: Ich zahle jetzt meine Miete nicht mehr, sondern der Vermieter soll das von der Kaution machen. Die Kaution ist nur dazu da, wenn am Ende etwas kaputt ist oder übrigbleibt, und der Vermieter das davon bezahlen kann. Wichtig ist auch, dass man dann gekündigt werden kann, wenn man Miete einfach nicht mehr bezahlt hat und erst später darauf hingewiesen hat, man könne dies doch mit der Kaution verrechnen. Dann muss der Mieter damit rechnen, dass er rausfliegt. Das hat das Amtsgericht München jetzt bestätigt. – Länge 27 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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O-Ton-Paket: Mietrechtsreform
Änderungen beim Mietrecht sind von der Koalition auf den Weg gebracht worden und wird mit den Stimmen aus dem Regierungslager auch den Bundestag passieren. Drei Schwerpunkte sind dabei zu berücksichtigen: Es gibt Erleichterungen bei energetischen Sanierungen, Änderungen bei Zahlungsverzug und Mietrückständen sowie bei Kündigungen wegen Eigenbedarf.
Einzelheiten dazu im O-Ton-Paket mit Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins.
1. Herr Walentowski, was ändert sich überhaupt?
2. Was kommt bei energetischen Sanierungen auf Mieter und Vermieter zu?
3. Was ist mit den Kosten für diese Sanierung?
4. Klingt so, als ob es für die Mieter teurer wird?
5. Zweiter großer Schwerpunkt: Die pünktliche Zahlung – was tue ich, wenn ich meine Miete nicht pünktlich zahlen kann?
6. Dritter Schwerpunkt – die Kündigungen wegen Eigenbedarf. Was ändert sich da?
Weitere Informationen zu dem Thema findet man unter anwaltauskunft.de. Eine kompletten Podcast zum Download zu diesem Thema gibt es unter DAVBlog.de.
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