Im Sozialrecht tätige Anwältinnen und Anwälte können wirtschaftlich erfolgreich im Sinne ihrer Mandanten auch bei Arbeitslosengeld II tätig sein. Zahlreiche Bescheide der Jobcenter sind falsch.
Im Beratungshilfebereich sind die Fälle für die Anwaltschaft ein Zuschussgeschäft. Dennoch werden teilweise hohe Einkünfte von Anwältinnen und Anwälte, die beim Arbeitslosengeld II tätig sind, skandalisiert. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat jeder betroffene Bezieher einen Anspruch auf einen korrekt errechneten Bescheid. Um die Rechte der Betroffenen durchzusetzen ist es notwendig, dass erfahrene Anwältinnen und Anwälte auch in diesem Bereich tätig sind.
Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Sozialrechtsanwalt und Mitglied des DAV-Vorstandes, sagte dazu:
O-Ton:
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