O-Ton + Magazin: Gefährlicher Badespaß

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zunächst – das ist ganz klar – wer unberechtigt ein fremdes Grundstück betritt, tut dies schon mal auf eigene Gefahr. Dass nasse Holzplanken rutschig sind, ist auch für jedermann erkennbar. Also, da muss nicht auch noch mit einem Verbotsschild drauf hingewiesen werden, deshalb auch kein Schmerzensgeld. Und außerdem hatte der Junge auch noch die örtlichen Gegebenheiten gekannt und so habe er vor allem die Gefahren durch die geringe Wassertiefe kennen müssen. Außerdem: Jeder lernt beim Freischwimmer, dass man bei seichtem Wasser besonders vorsichtig sein muss. – Länge 30 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Gefährlicher Badespaß

Wenn man ein fremdes Grundstück betritt, dort vom Badesteg ins Wasser fällt und sich verletzt, sollte man nicht noch vom Grundstückseigentümer Schmerzensgeld haben wollen. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte keinerlei Verständnis für den entsprechenden Wunsch und schickte den Kläger mit leeren Händen wieder nach Hause.

Text:

Es war ein sonniger Tag und die Clique beschloss: Wir nehmen ein Bad. Mangels eines eigenen Zugangs zum See, ging man kurzerhand in die Nachbarschaft, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der damals 13jährige Junge betrat mit seinen Freunden ein fremdes Grundstück und nutzte dort den Badesteg. Und wie es dann so kommt – Holzplanken werden rutschig –  er rutschte aus, fiel in das seichte Wasser, verletzte sich an der Wirbelsäule und wollte 20.000 Euro Schmerzensgeld vom Grundstückseigentümer. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: Er meinte, das Baden mit einem Verbotsschild untersagen müssen, damit man dies auch klar erkennen könne. – Länge 7 sec.

Der Eigentümer verteidigte sich damit, dass er gar nicht selbst das Grundstück nutze, sondern dies einem Dritten vermietet habe. Der Mieter habe auch den Badesteg errichtet, allerdings war das Bauwerk in einem tadellosen Zustand.

O-Ton: SFX

Die Richter hatten denn auch kein Verständnis für den Schmerzensgeldanspruch. Swen Walentowski:

O-Ton: Zunächst – das ist ganz klar – wer unberechtigt ein fremdes Grundstück betritt, tut dies schon mal auf eigene Gefahr. Dass nasse Holzplanken rutschig sind, ist auch für jedermann erkennbar. Also, da muss nicht auch noch mit einem Verbotsschild drauf hingewiesen werden, deshalb auch kein Schmerzensgeld. Und außerdem hatte der Junge auch noch die örtlichen Gegebenheiten gekannt und so habe er vor allem die Gefahren durch die geringe Wassertiefe kennen müssen. Außerdem: Jeder lernt beim Freischwimmer, dass man bei seichtem Wasser besonders vorsichtig sein muss. – Länge 30 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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