O-Ton + Magazin: Hausverbot im Schwimmbad

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie war eine begeisterte Schwimmerin und besuchte oft die öffentlichen Bäder. Aber irgendetwas passte nicht so ganz. Nämlich im März 2009 erteilte ihr die Stadt ein dreimonatiges Schwimmverbot. Die Dame ist nämlich regelmäßig entgegen der Schwimmbahn geschwommen und immer wieder mit anderen Badegästen kollidiert. Um schnell ins Wasser zu gelangen, stieß sie auch schon mal andere Schwimmer und Schwimmerin von der Einstiegseite weg, um selbst schneller ins Wasser zu kommen. – Länge 25 sec.

Sie bekam daraufhin Hausverbot und wollte sich später zu einem Aqua-Jogging-Kurs anmelden. Der war aber bereits ausgebucht, die Dame flippte aus und bekam wieder Hausverbot. Rechtmäßig, so die Richter. Der geordnete Badebetrieb geht nur ohne sie.
Der ganze Fall zum Nachlesen unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Hausverbot im Schwimmbad

Auch in den heißen Zeiten sollte man sich an bestimmte Bade- und Schwimmbadregeln halten, anderenfalls droht ein Hausverbot. An einem solchen sofortigen Hausverbot ändert auch der Umstand nichts, dass man aus gesundheitlichen Gründen auf das Schwimmen angewiesen ist. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem „wasserdichten“ Urteil.

Beitrag:

Es ist ein Fall, über den man eigentlich nur den Kopf schütteln kann. Darin geht um es eine Frau, die sehr sportlich war. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie war eine begeisterte Schwimmerin und besuchte oft die öffentlichen Bäder. Aber irgendetwas passte nicht so ganz. Nämlich im März 2009 erteilte ihr die Stadt ein dreimonatiges Schwimmverbot. – Länge 11 sec.

O-Ton: SFX

Es waren nicht nur verunglückte Kopfsprünge, die zu dem Verbot führten. Vielmehr mangelte es generell an den Haltungsnoten:

O-Ton: Die Dame ist nämlich regelmäßig entgegen der Schwimmbahn geschwommen und immer wieder mit anderen Badegästen kollidiert. Um schnell ins Wasser zu gelangen, stieß sie auch schon mal andere Schwimmer und Schwimmerin von der Einstiegseite weg, um selbst schneller ins Wasser zu kommen. – Länge 14 sec.

Auch hatte sie eine fremde Schwimmbrille aus der Badetasche einer anderen Schwimmerin genommen. Das Personal, das eingeschritten ist, habe sie regelmäßig beschimpft.

O-Ton: SFX

Nun trug es sich, dass dieser „Badegast des Schreckens“ sich zu einem Aqua-Jogging-Kurs anmelden wollte. Allerdings war der bereits ausgebucht. Daraufhin begann sie lautstark zu toben und zu schimpfen. Aus diesem Anlass bekam sie erneut ein sofortiges Hausverbot für die städtischen Bäder. Dagegen klagte sie nun – ohne Erfolg. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter haben den Antrag abgelehnt. Das Hausverbot sei rechtmäßig und sofort vollziehbar. In diesem Fall geht es wirklich darum, dass der geordnete Badebetrieb aufrecht erhalten wird und das geht nur ohne sie. – Länge 13 sec.

Das frühere Hausverbot habe sie schließlich auch nicht davon abhalten können, den Betrieb erneut zu stören. Daher müsse man befürchten, dass es auch künftig zu Zwischenfällen kommen könnte. Der ganze Fall zum Nachlesen unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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