O-Ton + Magazinbeitrag: Wildunfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, rät generell in Waldgebieten:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wildunfall vermieden – Versicherung muss zahlen

Wildunfälle ereignen sich gerade in der dunklen Jahreszeit sehr häufig. Weicht in so einem Fall ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Das entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

Der Fall war eigentlich klar: Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie zog daraufhin, weil sie Angst hatte, dass das Reh auf die Straße laufen würde, auf die linke Seite und verursachte mit dem Wagen einen Unfall, bei dem Sachschaden in erheblicher Höhe entstand. – Länge 10 sec.

Insgesamt 4.500 Euro, so urteilte der Sachverständige.

O-Ton: SFX

Der Wagen gehörte dem Vater der jungen Frau, er erwartete nun, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die Versicherung hielt sich jedoch vornehm zurück. Ihre Begründung: Das Ausweichmanöver war unnötig, da sich das Tier nicht auf der Fahrbahn befunden habe.

O-Ton: Die Richter haben das anders gesehen. Sie haben gesagt, es war für die Frau das gebotene Verhalten – auch in dieser Situation. Sie wusste ja nicht, läuft das Reh nun auf die Straße oder nicht und damit dem Tier vorsorglich auszuweichen. – Länge 12 sec.

Weder habe die Frau grob fahrlässig gehandelt, noch könne man ihr vorwerfen, die beim Fahren erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße vernachlässigt zu haben – die Versicherung musste also zahlen.
Generell rät die Verkehrsrechtsexpertin auf Straßen, die durch Wälder führen:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Auch bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Diese – und den ganzen Fall zum Nachlesen – findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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