Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Es war keinem der beiden Beteiligten möglich aufgrund von Zeugen oder Unfallgutachten den genauen Unfallverlauf dem Gericht gegenüber nachzuweisen und deswegen wurde dann so entschieden, dass 50 Prozent des Schadens jeder der beiden Beteiligten tragen muss. – Länge 15 sec.
Bei Unfällen kann man unter www.schadenfix.de sich schnell und unbürokratisch Hilfe holen – von der Werkstatt bis zum Anwalt.
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