Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Sie musste zahlen, weil das Gericht zu Recht der Meinung war, dass es einem Sattelzugfahrer nicht zuzumuten ist, gefährliche Manöver vorzunehmen, nur weil ein anderes Auto dreist sich ins Halteverbot stellt und den Ausfahrenden behindert dabei. – Länge 15 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de
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