26Mai/09

Disc-Publisher rippt bis zu 100 Audio-CDs am Stück

Produzenten und Anwender haben so mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit.
Die Box wird einfach mit einem Stapel an Audio-CDs beladen und dann in der Qqripper-Software eine Konvertierungssoftware ausgewählt (Windows Media Player oder iTunes). Der Disc-Publisher von Datatronics lädt automatisch eine Audio CD ein, danach erkennt Windows Media Player oder iTunes die geladene Audio CD, rippt die Audio-Dateien in das entsprechende Format (WMA oder MP3) und speichert sie auf die Festplatte.
Ohne jegliche Aufsicht können so bis zu 100 Audio CDs automatisch in einem Durchlauf gerippt werden.

22Mai/09

DAV-Anwaltausbildung jetzt mit Masterabschluss

Eine Präsenzphase über mehrere Wochen oder gar Monate wie bei anderen Studiengängen ist nicht erforderlich. Dank zeitlicher und örtlicher größtmöglicher Flexibilität ist der Studiengang begleitend zum Referendariat möglich. Nach dem Ende des Referendariats können junge Anwältinnen und Anwälte als Master of Laws auf den Markt treten, ohne eine weitere Zeitverzögerung in Kauf nehmen zu müssen.  

Der neue LL.M.-Studiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ ist Teil der DAV-Anwaltausbildung, die eine echte anwaltsorientierte Ausbildung während des Referendariats ermöglicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzen dabei die ihnen während des Vorbereitungsdienstes eingeräumten Gestaltungsspielräume. Sie absolvieren einen 12monatigen praktischen Teil in einer der DAV-Ausbildungskanzleien sowie begleitend den Fernstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ an der Fernuniversität Hagen. „Die DAV-Anwaltausbildung schließt die Lücke zwischen staatlicher Juristenausbildung und echter Vorbereitung auf den Anwaltsberuf, die auch nach der Reform von 2003 weiterhin besteht.“, so der DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger bei der Vorstellung des neuen LL.M. „5 Jahre nach der letzten Reform strömen noch immer zu viele junge Kolleginnen und Kollegen auf dem Markt, die nicht ausreichend auf den Anwaltsberuf vorbereitet sind.“

Der neue Masterstudiengang (LL.M.) kann dank seiner berufsbegleitenden Struktur auch ohne Teilnahme an der DAV-Anwaltausbildung von Anwältinnen und Anwälten belegt werden, die ihre Kenntnisse im anwaltlichen Recht vertiefen und ihre bereits im Beruf erworbene Kompetenz durch einen LL.M. nach außen dokumentieren wollen.

Ein Beginn ist jederzeit möglich. Eine örtliche Präsenz ist lediglich bei 4 Klausuren und einem 4tägigen Seminar erforderlich. Die dazugehörigen Studienmaterialien können ebenso wie die abschließende Masterarbeit zu Hause bearbeitet werden. Über das Online-Informationssystem der FernUniversität in Hagen werden die Studierenden intensiv betreut. „Es ist erstaunlich, welche Möglichkeiten sich mit der Informationstechnologie im universitären Bereich eröffnen. Es scheint mir, dass an der Fernuniversität manchmal eine größere Nähe zu den Studierenden herrscht als an manch einer Präsenzuniversität“, so Kilger im Rahmen eines Besuchs der Fernuniversität.

Interessierte Referendare und Anwälte wenden sich bitte an den DAV, Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Guckes, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030-726152-148, Fax 030-726152-163; E-Mail anwaltausbildung@anwaltverein.de

Weitere Informationen unter www.dav-anwaltausbildung.de

22Mai/09

DAV: Hände weg vom Grundgesetz

Die Anwaltschaft in seiner Gesamtheit nicht unter den absoluten Schutz als Berufsgeheimnisträger zu stellen, untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant und greift massiv in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein.

„Hände weg vom Grundgesetz!“, so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, auf der Zentralveranstaltung des Deutschen Anwaltstages. Unsere Verfassung sei die Basis für die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, zwischen Bürgern und Staat; dieses System bedürfe des Schutzes. Das Vertrauen in den Rechtsstaat dürfe nicht verloren gehen, auch vor dem Hintergrund, dass es im Rahmen der Sicherheitsgesetze der Politik zunehmend schwer fällt, verfassungsgemäße Gesetze vorzulegen.

Vor dem Hintergrund der Sicherheitsgesetze betont der DAV, dass bei aller Güterabwägung zwischen „Sicherheit“ und „Freiheit“ der Kern der die individuelle Freiheit schützenden Grundrechte nicht angetastet werden dürfe. „Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so Kilger. Zu Recht stehe das BKA-Gesetz und der neue § 160 StPO auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei dem Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen handele es sich nicht um ein Privileg, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um deren Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. „Die Gesellschaft und der demokratisch verfasste Rechtsstaat seien auf solche Freiräume angewiesen“, so Kilger weiter.

21Mai/09

O-Ton: DAV entsetzt über fehlende Einladung

In scharfen Worten kritisierte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger:

 

O-Ton:

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