15Mai/09

Abfindungsvereinbarung nach Unfall will überlegt sein

Im Jahre 1977 war der Kläger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen. Mitte 2004 wurde der Kläger erneut bei einem Verkehrsunfall verletzt und Anfang 2005 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im August 2005 erklärte er sich gegen Zahlung von 44.000 Euro in Bezug auf den ersten Unfall für vollständig abgefunden. Später stellte sich aber heraus, dass die Dienstunfähigkeit nicht – wie er geglaubt hatte – auf den zweiten, sondern auf Spätschäden aus dem ersten Unfall zurückzuführen war. Deshalb klagte er auf Zahlung weiterer rund 37.000 Euro Verdienstausfall wegen des ersten Unfalls.

Ohne Erfolg. Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung jegliche weitere Ansprüche ausschloss. Denn der Kläger habe sich „für endgültig abgefunden“ erklärt. Damit habe er das Risiko übernommen, dass die für die Berechnung der Abfindung maßgebenden Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhten. Es wäre ihm unbenommen gewesen, einen Vergleichsabschluss nur bei Ausklammerung der damals schon bestehenden Dienstunfähigkeit zu akzeptieren.

Nach Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte bietet zwar eine pauschale Schadensabgeltung dem Geschädigten die Chance, dass es „nicht so schlimm wird“; stets bleibt aber auch das Risiko einer ungünstigen Entwicklung.

Informationen rund ums Verkehrsrecht und die Möglichkeit, schon online einen Unfallbogen auszufüllen und an einen Verkehrsanwalt zu schicken unter: www.verkehrsrecht.de.

15Mai/09

Überwiegende Haftung des liegen gebliebenen Lkw

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall fuhr ein Motorradfahrer bei guten Sichtverhältnissen auf einen Lkw auf. Dieser rollte aufgrund eines technischen Defekts bei einem Überholvorgang auf der linken Spur einer Autobahn aus, ohne Warnblinker gesetzt zu haben.

Das Landgericht hatte noch die alleinige Haftung beim Motorradfahrer gesehen, weil er gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen hätte. Das OLG nahm eine Haftungsverteilung von 40 Prozent zu 60 Prozent zu Gunsten des Motorradfahrers vor. Zwar habe der Motorradfahrer in der Tat gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen. Der Lkw-Fahrer hätte aber zumindest die Warnblinkanlage einschalten können. Hinzu käme auch, dass der Lkw-Fahrer zu dem Zeitpunkt, als sein Fahrzeug fahruntüchtig wurde, nicht auf den Grünstreifen ausgewichen sei – was möglich gewesen wäre. Dieses Verhalten wäre aber schon wegen der hohen Gefahr durch das Blockieren der Überholspur einer Autobahn erforderlich gewesen. Aus diesen Gründen sei das überwiegende Verschulden beim Lkw-Fahrer zu sehen.

Bei Unfällen sollte man sich immer anwaltlicher Hilfe versichern. Dem Unfallopfer werden die eigenen Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung in der Regel ersetzt. Damit Unfallopfer schnell und problemlos zu ihrem Recht kommen, bietet die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht einen neuen Service an: Unter www.schadenfix.de kann man den Unfallbogen online ausfüllen und direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt senden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere.

15Mai/09

Betrunken Fahrrad gefahren – Führerschein weg!

Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Dieses sollte klären, ob zu erwarten sei, dass der Mann auch zukünftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen werde. Da das Gutachten eine weitere so genannte Trunkenheitsfahrt nicht ausschloss, wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen klagte er. Als Begründung führte er an, dass er ja nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern lediglich mit einem Fahrrad – für das man keinen Führerschein brauche – unterwegs war. Mit dieser Entscheidung für das Fahrrad habe er sich bewusst gegen das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss entschieden. Zudem sei dies das erste Mal gewesen, dass er im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss angetroffen wurde. Seiner Meinung nach könne man aus diesem einen Verstoß nicht ableiten, dass sich bei ihm Trunkenheitsfahrten wiederholen würden.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das medizinisch-psychologische Gutachten habe ergeben, dass man beim Kläger von einer erheblichen Alkoholproblematik ausgehen müsse: Bei den Befragungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung habe er seinen Alkoholkonsum bagatellisiert, obwohl der außergewöhnlich hohe Wert von 1,98 Promille für eine Gewöhnung und somit einen längerfristigen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol spreche. Zudem habe der Kläger durch einen Fragebogen erhebliche Wissensdefizite in Bezug auf Bedeutung und Auswirkungen von Alkohol beim Führen von Fahrzeugen gezeigt. Daher könne man nicht davon ausgehen, dass der Kläger in Zukunft zuverlässig zwischen übermäßigem Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen könne. Bei dieser Beurteilung sei es unerheblich, ob der Betroffene beim Führen eines Kraftfahrzeugs, wie eines Autos oder Motorrads oder eines anderen Fahrzeugs, etwa eines Fahrrades, auffällig geworden sei.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

15Mai/09

KKH-Allianz: Bessere Planung bei Ärztezulassung

Daher müsse die bislang starre Bedarfsplanung an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. „In der Praxis kann das so aussehen, dass die Krankenkassen aufgrund ihres Bedarfes, weil wir wissen, wie viele Patienten wir haben, gemeinsam für die Region ermitteln, wie viele Rheuma-Kranke, wie viele Diabetiker und dann festlegen, in welcher Quote wir in Berlin beispielsweise Rheumatologen oder Diabetologen benötigen“, betonte Kailuweit. Spezialisten könnten auch deutlich zur Senkung der Kosten beitragen. Nach seinen Worten koste eine Dosis Betablocker kostet gerade mal 14 Cent am Tag, die Behandlungskosten für einen Patienten mit Schlaganfall lägen aber bei 40.000 Euro.

Kailuweit verlangte nachdrücklich eine angepasste Fort- und Weiterbildungspflicht bei Ärzten, die entsprechend des Versorgungsbedarfs gestaltet werden müsse. „Es gibt erhebliche regionale Unterschiede, da kann man nicht mehr mit der Gießkanne bundesweit gleich verteilen“, kritisierte der KKH-Allianz-Chef. Es gebe in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern deutlich mehr Mediziner, die allerdings effizienter eingesetzt werden müssten.

15Mai/09

O-Ton + Magazin: Versorgungslücken im Gesundheitswesen

Dennoch fehlten die Spezialisten, betonte KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit:

O-Ton: An einem Beispiel kann man das sehr deutlich machen – wir haben ungefähr 500 Rheumatologen in der Bundesrepublik, wir bräuchten ungefähr 1.500. Also fast 1.000 Rheumatologen zu wenig. Das Ergebnis sind Wartezeiten von bis zu vier Monaten. Von daher müssen wir umdenken, es fehlen in vielen Fällen wirklich Spezialisten für Krankheitsbilder. – Länge 20 sec.

Die Bedarfsplanung für Ärzte müssen den jeweiligen Regionen angepasst werden. So lasse sich anhand der Patientenzahlen genau festlegen, wie viele Rheumatologen oder Diabetologen beispielsweise in einer Region benötigt würden.

 

Magazinbeitrag: Versorgungslücken im Gesundheitswesen

Die Schlagzeilen sind bekannt und täglich nachzulesen: „Immer mehr Ärzte und doch zu wenig“ oder „Schlampereien auf der Intensivstation“. Die Qualität der Gesundheitsversorgung muss endlich verbessert werden – nicht mehr und nicht weniger hat sich die KKH-Allianz auf die Fahnen geschrieben. Denn gerade bei Volkskrankheiten wie Diabetes, Herzbeschwerden oder Rheuma mangelt es in Deutschland an Spezialisten.

Text:

Eigentlich ist es paradox – ein Arzt versorgt in Deutschland im Schnitt 261 Einwohner. In anderen Ländern haben die Mediziner deutlich mehr Patienten. Allerdings: Es fehlen die Spezialisten, sagt KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit:

O-Ton: An einem Beispiel kann man das sehr deutlich machen – wir haben ungefähr 500 Rheumatologen in der Bundesrepublik, wir bräuchten ungefähr 1.500. Also fast 1.000 Rheumatologen zu wenig. Das Ergebnis sind Wartezeiten von bis zu vier Monaten. Von daher müssen wir umdenken, es fehlen in vielen Fällen wirklich Spezialisten für Krankheitsbilder. – Länge 20 sec.

Und Hausärzte können bestimmte Behandlungen oft nicht leisten. Wenn dann mangels Spezialwissen die falsche Therapie erfolgt, leidet der Patient weiter unter seinen Beschwerden, auch die Kosten explodieren. Zum Beispiel: eine Dosis Betablocker kostet gerade mal 14 Cent am Tag, die Behandlungskosten beim Schlaganfall aber 40.000 Euro.
Daher will die KKH-Allianz die Bedarfsplanung für Ärzte verändern – und den jeweiligen Regionen anpassen:

O-Ton: In der Praxis kann das so aussehen, dass die Krankenkassen aufgrund ihres Bedarfes – weil wir wissen, wie viele Patienten wir haben – gemeinsam für die Region ermitteln, wie viele Rheuma-Kranke wir haben, wie viele Diabetiker wir haben und dann festlegen, in welcher Quote wir in Berlin beispielsweise Rheumatologen oder Diabetologen benötigen. – Länge 16 sec.

Ärzte müssten sich der rasant ändernden Gesellschaft mit immer mehr älteren Menschen und den entsprechenden Beschwerden anpassen, dazu gehöre auch eine entsprechend ausgebaute Fortbildung.

Absage.

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