Tag Archives: Mieter

30Mai/11

Unzulässige Endrenovierung: Ansprüche verjähren nach sechs Monaten

 Kassel/Berlin (DAV). Stellt ein Mieter fest, dass er Schönheitsreparaturen, etwa eine Endrenovierung, aufgrund einer ungültigen Mietvertragsklausel unnötig durchgeführt hat, muss er seinen Anspruch auf Rückzahlung zügig anmelden. Dieser verjährt ansonsten nach sechs Monaten. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Kassel vom 7. Oktober 2010 (AZ: 1 S 67/10).

Nach seinem Auszug Ende März 2007 verlangte der Mieter mit Klage vom 10. Januar 2008 vom Vermieter die Rückzahlung der Kosten für die Endrenovierung. Der frühere Mieter argumentierte, der Vermieter habe von ihm zu Unrecht, nämlich auf Grundlage einer unwirksamen Renovierungsklausel im Mietvertrag, die Durchführung einer Endrenovierung verlangt.

Vor Gericht hatte er jedoch keinen Erfolg. Zwar gebe es in der Tat keinen mietvertraglichen Anspruch auf die Endrenovierung durch den Mieter, da die entsprechende Vertragsklausel ungültig sei. Jedoch sei der Anspruch auf Rückzahlung der Kosten verjährt. Die Verjährungsfrist betrage vom Ende des Mietverhältnisses ab sechs Monate.

Die Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zu. Es sei zu erwarten, dass die hier vorliegende Verjährungsproblematik von Ansprüchen, die aus ungerechtfertigt durchgeführten Schönheitsreparaturen aufgrund ungültiger Renovierungsklauseln entstünde, häufiger vorkomme. Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gebe es bisher noch nicht.

Informationen: www.mietrecht.net

30Mai/11

Mieter muss Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall beweisen

 Berlin (DAV). Mindert der Mieter wegen Schimmelbefalls der Mieträume die Miete, so muss er beweisen, dass der Schimmel tatsächlich die Gesundheit der Mieter und damit die Gebrauchsfähigkeit der Räume herabsetzt. Er muss Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen sowie ärztliche Atteste vorlegen. Erst aufgrund dieser Tatsachen kann das Gericht ein Sachverständigengutachten beauftragen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 3. Juni 2010 (AZ: 12 U 164/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Mieter einer Gaststätte mit Übernachtungsbetrieb blieb wiederholt seine Miete schuldig. Der Vermieter kündigte ihm daraufhin fristlos wegen Zahlungsverzugs und forderte gerichtlich die Zahlung der schuldig gebliebenen Miete. Der Mieter hielt dagegen, der Keller und die zur Gaststätte gehörende Küche seien großflächig mit Schimmel befallen gewesen. Der Schimmel habe seine Familie gesundheitlich gefährdet und sei Mitursache für seine Krebserkrankung. Er habe deswegen den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Daher habe er die Miete auf Null gemindert.

Vor Gericht war der Vermieter erfolgreich. Die Argumentation des Mieters sei zu pauschal, so die Richter. Das Recht auf Mietminderung setze voraus, dass ein Mangel vorliege, der die Gebrauchstauglichkeit der gemieteten Räume beeinträchtige. Für diesen Mangel trage der Mieter die Darlegungs- und Beweislast. Doch weder habe der Mieter etwas zur Art des Schimmels noch zur Sporenkonzentration in den einzelnen Räumen vorgebracht. Auch habe er keine ärztlichen Atteste und Laboruntersuchungen vorgelegt. Hieraus hätten sich eventuell Tatsachen ergeben, an die die Beauftragung eines gerichtlichen Sachverständigen hätte anknüpfen können.

Informationen: www.mietrecht.net