Tag Archives: Werbung

20Okt/11

Keine Kündigung nach Weitergabe von Werbepräsenten an Mitarbeiter

 Bonn/Berlin (DAV). Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Auf diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 15. April 2010 (AZ: 1 Ca 18/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Ein Marketingleiter hatte 20 kostenfreie Belegexemplare eines Kalenders mit einem Blechschild „Haribo-Teddybär auf der Rutsche“ erhalten. Bis auf ein Exemplar verteilte er die Kalender an Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen der eigenmächtigen Weitergabe von Eigentum des Betriebes. Nach Ansicht des Arbeitgebers sei es nämlich bekannt, dass der geschäftsführende Gesellschafter die Mitnahme von Betriebseigentum ausdrücklich genehmigen müsse. Zwar dürfe jeder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände des Unternehmens so viele Haribo-Produkte essen, wie er möchte. Deshalb gebe es auch ein Sideboard, auf dem nicht mehr benötigte Produkte sowie Muster und Werbepräsente den Mitarbeitern bereitgestellt würden. Die eigenmächtige Weitergabe sei jedoch nicht genehmigt.

Die Klage des betroffenen Mitarbeiters hatte Erfolg. Jedes Eigentumsdelikt zu Lasten des Arbeitgebers, ob Diebstahl oder Unterschlagung, könne zwar eine Kündigung rechtfertigen, so die Richter. Dem Arbeitnehmer müsse allerdings die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein. Eine vorsätzliche Eigentumsschädigung durch den Mitarbeiter sei in diesem Fall jedoch nicht erkennbar. Durch die Bereitstellung nicht mehr benötigter Produkte und Muster sowie von Werbepräsenten für die Mitarbeiter des Betriebes habe der Marketingleiter den Eindruck haben können, er habe auch die Kompetenz, einen Teil seiner Belegexemplare an die Mitarbeiter weiterzugeben. In jedem Fall hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung den Mitarbeiter abmahnen müssen. Es sei nicht auszuschließen, dass durch eine solche Abmahnung das Vertrauen zwischen beiden Parteien wiederhergestellt worden wäre.

Informationen rund ums Arbeitsrecht und eine Anwaltssuche unter www.ag-arbeitsrecht.de.

19Sep/11

O-Ton + Magazin: Unerlaubte Werbung – Vorgehen möglich

 Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen – bis zu 250.000 Euro, entschied das Amtsgericht Heidelberg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, über die juristische Betrachtung:

O-Ton: Ich habe nämlich meine Einwilligung entzogen, dass ich hier einen Prospekt haben will. Und daran muss sich gehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, dann habe ich als Inhaber des Briefkasten den Anspruch, dass eine Unterlassungserklärung – und zwar eine strafbewehrte – abgegeben wird. Strafbewehrt heißt: Wenn Du das trotzdem machst, dann musst Du dafür zahlen. – Länge 19 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Unerlaubte Werbung – Vorgehen möglich

Anmoderation: Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

O-Ton: Man kann sich wehren. Gegen unerlaubte Werbung kann man sich wehren. – Länge 5 sec.

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Und daher gilt: Wer einen Aufkleber mit der Aufschrift: „Bitte keine Werbung“ o.ä. am Briefkasten hat, darf auch keine entsprechenden Botschaften erhalten. Juristisch ist das so:

O-Ton: Ich habe nämlich meine Einwilligung entzogen, dass ich hier einen Prospekt haben will. Und daran muss sich gehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, dann habe ich als Inhaber des Briefkasten den Anspruch, dass eine Unterlassungserklärung – und zwar eine strafbewehrte – abgegeben wird. Strafbewehrt heißt: Wenn Du das trotzdem machst, dann musst Du dafür zahlen. – Länge 19 sec.

So war es auch in diesem Fall: Die Werbung landete in einem Briefkasten, der eigentlich dafür tabu sein sollte. Also schickte der zu Unrecht mit Reklame belästigte Mann eine Unterlassungserklärung. Deren Wirkung verpuffte allerdings – sie wurde schlichtweg nicht unterzeichnet. Der Mann klagte vorm Amtsgericht Heidelberg – und bekam Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Denn ein Einwurf eines solchen Werbeflyers – wenn ich es vorher tatsächlich untersagt habe – ist eine Verletzung meines Persönlichkeitsrechts sowie eine Eigentums- und Besitzstörung. D.h. ich darf bestimmen, was in meinen Briefkasten kommt. Nämlich meine Post. Und da ich will, dass meine Post gefunden wird und nicht mein Briefkasten so voll ist, weil ich im Urlaub war, und der Briefträger nach zwei Wochen schon keine Post mehr bringen kann – weil der Briefkasten mit Werbeflyern voll ist. – Länge 27 sec.

Und das Gericht entschied: Wenn wieder unerlaubte Werbung eingeworfen werde, werde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig.
Wenn man sich gegen Werbung zu Wehr setzen will – oder auch für alle anderen Rechtsfälle – finden man Anwälte unter anwaltauskunft.de.

Absage

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20Aug/11

Autoindustrie: Mehr als eine Milliarde Euro für Werbung

 Von allen Sparten legt Internetwerbung legt am deutlichsten zu

München – Der deutsche Kfz-Markt hat im ersten Halbjahr 2011 insgesamt 1,036 Milliarden Euro für Werbung ausgegeben. Das entspricht einem Plus von 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche unter Berufung auf Erhebungen des Hamburger Marktforschungsinstituts Nielsen Research. Zum Kfz-Markt werden neben Pkw auch Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Reisemobile, Autohandel und -zubehör sowie die Reifenbranche gezählt.

Mit 375,2 Millionen Euro wurde der größte Posten in TV-Spots investiert. Für Anzeigen in Tageszeitungen wurden 234,4 Millionen Euro ausgegeben – ein Minus von 4,9 Prozent zum Vorjahreszeitraum. 144,5 Millionen Euro entfielen auf Publikumszeitschriften, 14,3 Millionen auf Fachzeitschriften. In Radiospots wurden 126,9 Millionen investiert, in Plakate 33,6 und in Kinoreklame 2,8 Millionen Euro.

Deutlich gestiegen sind die Ausgaben für Werbung im Internet. 104,7 Millionen zahlten die Unternehmen aus der Autobranche dafür, im ersten Halbjahr 2010 waren es nur 88 Millionen Euro – ein Plus von 18,7 Prozent.

Bei den Unternehmen gab der VW-Konzern für seine Marke Volkswagen am meisten für Werbung aus. VW investierte 107,6 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2011. Auf Platz zwei folgt Daimler mit 74,2 Millionen Euro, dahinter Renault (69,1), Opel (63,3) und Ford (57,7).