Krankenkassen müssen bei Haarausfall ihren Patientinnen eine Perücke zur Verfügung stellen, etwa im Rahmen einer Chemotherapie. Die Kassen sind sogar verpflichtet, mit Haarstudios Verträge abzuschließen, damit die Versicherten Perücken ohne Zuzahlung bekommen können.
Allerdings kommt es bei den Kosten auf den Einzelfall an.
Tatjana Meyer von der Deutschen Anwaltauskunft hat zwei Entscheidungen des Schleswig- Holsteinischen Landessozialgerichts unter die Lupe genommen.
Antworten auf folgende Fragen:
1. Wie war der erste Fall?
2. Wie entschieden die Richter im zweiten Fall?
Der Weg zum Anwalt kann sich lohnen, denn da wird genau der Einzelfall geprüft.
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