Kollegengespräch: Vor Ostern – wer es findet, darf es behalten?

Wer’s findet darf’s behalten, oder? Ganz so einfach ist die Rechtslage beim Verlieren und Finden von Wertgegenständen nicht. Das gilt auch vor Ostern. Als Faustregel sollte man wissen: Wer private Gegenstände findet muss sie an den Eigentümer grundsätzlich zurückgeben.

Ab einem Wert von zehn Euro ist man laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch gesetzlich verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie ist die Rechtslage genau?
2. Wie ist das bei bunten Ostereiern?
3. Wie ist der Anspruch auf Finderlohn?
4. Und der Fund gehört ins Büro?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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