Wer’s findet darf’s behalten, oder? Ganz so einfach ist die Rechtslage beim Verlieren und Finden von Wertgegenständen nicht. Das gilt auch vor Ostern. Als Faustregel sollte man wissen: Wer private Gegenstände findet muss sie an den Eigentümer grundsätzlich zurückgeben. Weiter
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O-Ton + Kollegengespräch: Wertvolle Funde müssen gemeldet werden
Wer wertvolle Gegenstände oder Bargeld findet, darf es nicht behalten. Grundsätzlich muss man fremde Sachen, die man gefunden hat, zurückgeben, dies ist schon ab einem Wert von zehn Euro der Fall. Dann ist ein Finder verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden oder – wenn das nicht möglich ist – in einem Fundbüro abzugeben. Weiter