O-Ton + Kollegengespräch: Arbeitgeber darf nicht einseitig von jährlicher Prämie abweichen

In zahlreichen Arbeitsverträgen finden sich Vereinbarung zu „variablen Vergütungskomponenten“, also einer Prämie für individuelle Ziele. Dann muss der Chef auch zahlen, wenn diese Ziele erreicht wurden. Es reicht nicht aus, wenn er lediglich unternehmensbezogene Ziele anbietet, etwa weil das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. So entschied das Arbeitsgericht Verden. Was muss der Chef nun tun?

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Man muss den Arbeitsvertrag dementsprechend anpassen. Also eine variable Vergütungskomponente wurde da ganz klar vereinbart. Und bei 100 Prozent Erfüllung gab es jährlich 20.000 Euro. Und das wurde auch immer bezahlt. Wenn jetzt der Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geht, kann er natürlich mit den einzelnen Mitarbeitenden, mit denen diese Prämienvereinbarungen geschlossen worden sind, eine neue Vereinbarung treffen. – Länge 23 sec

Weitere Informationen zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Arbeitgeber darf nicht einseitig von jährlicher Prämie abweichen

In zahlreichen Arbeitsverträgen finden sich Vereinbarung zu „variablen Vergütungskomponenten“, also einer Prämie für individuelle Ziele. Dann muss der Chef auch zahlen, wenn diese Ziele erreicht wurden. Es reicht nicht aus, wenn er lediglich unternehmensbezogene Ziele anbietet, etwa weil das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. So entschied das Arbeitsgericht Verden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Welche Pflichten hat der Chef bei solchen „variablen Vergütungskomponenten“?
2. Aber wenn die wirtschaftliche Lage es nicht zulässt?

Weitere Informationen zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de

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