Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, darf wegen seines Geschlechts nicht diskriminiert werden. Wird in dem Text der Anzeige ein sogenanntes Gendersternchen verwendet, liegt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlicher Menschen vor, entschied das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es ging um die Frage, ob das Gender-Sternchen nur für Frau und Mann gilt und Diverse benachteiligt. Da haben die Richter gesagt: „Nee, die Benutzung des Gender-Sternchens soll ja gerade aufzeigen, dass es mehr gibt als nur Mann und Frau. Und soll gerade Diskriminierung vermeiden, meint alle Geschlechter und deshalb gibt es keine Entschädigung. – Länge 22 sec.
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