O-Ton: Entschädigung wegen Altersdiskriminierung?

Wenn sich ein Rentner als Ausbilder im Hauswirtschaftsbereich bewirbt, sollte er auch die entsprechende Qualifikation haben. Das war nicht hundertprozentig der fall, zudem verlangte er ein Apartment in der Schulnähe.

Als er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, klagte er.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da hat das Gericht gesagt, wer sich nur bewirbt, ohne die Stelle haben zu wollen und um später Schadenersatzansprüche geltend zu machen, der bekommt keine Entschädigung. Das Gericht betonte auch: außerdem habe er mit der Forderung nach einem Apartment in Betriebsnähe eine Absage geradezu herauf beschworen. – Länge 24 sec.

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