O-Ton: Fahrlehrer – selbständig oder nicht?

Ein Fahrlehrer ist nicht selbstständig tätig, wenn er keine Fahrschulerlaubnis hat. Dies gilt auch dann, wenn er ein unternehmerisches Risiko trägt, weil er eigene Fahrzeuge einsetzt und deren Betriebskosten selbst trägt. Somit sind Beiträge in die Sozialversicherungen zu zahlen.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Selbständig ist, wenn man unternehmerisches Risiko trägt. Aber es kann anders sein, wenn berufsrechtliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Beispielsweise bei Fahrlehrern. Da habe ich vielleicht eine FahrLEHRerlaubnis, aber noch keine FahrSCHULerlaubnis. Ohne Fahrschulerlaubnis kann ich auch nicht selbständig tätig sein, egal, wie viele eigene Fahrzeuge ich dann einsetze. Wenn ich für andere Fahrschulen arbeite, bin ich trotzdem abhängig beschäftigt und nicht selbständig. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )