Auch wenn vom Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden kann, hat der Vermieter keinen unmittelbaren Anspruch gegen das Jobcenter. Daher kann ein Vermieter die Miete nicht vom Jobcenter einklagen – in dem Fall ging es um die Energiekosten der Wohnung.
So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das heißt aber nicht, dass jetzt das Jobcenter der Mieter ist. Das heißt aber nicht, gibt es irgendwelche Unstimmigkeiten oder klappt irgendwas nicht, dass dann der Vermieter das Jobcenter verklagen kann. Hier gibt es keine Vertragsbeziehung, er muss dann den Umweg über den Mieter gehen. Dass es die Möglichkeit der Direktzahlung an die Vermieter gibt, das soll eigentlich nur gewährleisten, dass die Kohle nicht zweckentfremdet genutzt wird. Aber es gibt keinen unmittelbaren Anspruch. – Länge 25 sec
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