O-Ton: Haftung für einen Anhänger

 Wird ein Anhänger auf ebener Strecke abgekoppelt und durch ihn unmittelbar ein Schaden verursacht, haftet die Fahrzeug-Versicherung. In dem Fall muss die Versicherung für den Anhänger nicht zahlen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug und dem Anhänger auf ebener Strecke. Dann koppelte er den Anhänger ab, um ihn per Hand etwa zehn Meter zum Stellplatz zu ziehen. Und dabei entgleitet ihm der Anhänger und stößt gegen ein Auto. Das Amtsgericht Altena hat entschieden, dass für den Schaden an dem fremden Fahrzeug die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung des Autofahrers aufkommen muss. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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