Ein Anwohner kann sich nicht dagegen wehren, wenn in seiner Straße an der Fußgängerampel das sogenannte „Wiener Ampelpärchen“ installiert wird. So entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. In Wien gibt es besondere Fußgängerampeln, die Paare aus Mann und Frau, zwei Männern oder zwei Frauen zeigen. Die Stadt München übernahm diese Gestaltung an einigen Ampeln – sehr zum Unmut des Klägers.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie als Person ein Problem haben, weil Ihnen die Ampelbilder nicht gefallen, haben Sie keine Möglichkeit dagegen zu klagen und die Kommune zu verpflichten, die Ampelmännchen gegen etwas anderes auszutauschen. – Länge 12 sec.
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