O-Ton: Kein Anspruch auf Balkonkraftwerk in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die erhöhten Energiekosten belasten zurzeit alle: Mieter, Vermieter aber auch Eigentümer. Jede Idee, diese Kosten zu senken und dabei auch noch Ressourcen zu schonen, ist gerne gesehen. Aber was kann der Eigentümer alleine entscheiden, wann braucht er die Zustimmung der anderen?

Das Amtsgericht Konstanz entschied: Ein Eigentümer kann nicht ohne Zustimmung seiner Miteigentümer an der Außenseite seines Balkons eine Photovoltaikanlage anbringen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Im Moment ist es relativ klar: Alles, was das äußere Erscheinungsbild einer Hauswand verändert, muss von der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden. Und deshalb kann das auch versagt werden. Ob das so bleibt, und andere Gerichte diese Auffassung auch so teilen? Ob das verfolgbare Ziel des Klimaschutzes nicht eher ausschlaggebend wird oder der Gesetzgeber aktiv wird, das wird sich zeigen. – Länge 20 sec.

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